Einkommensrechner für Selbständige und Freiberufler

Mit dem kostenlosen Einkommensrechner auf der Startseite können Sie, Ihr Einkommen als Selbständiger bzw. Freiberufler berechnen

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617 Gedanken zu „Einkommensrechner für Selbständige und Freiberufler“

  1. Hallo,

    ein großartiges Tool, dass ich schon viele Jahre nutze! Vielen Dank dafür 🙂

    Mir ist aufgefallen, dass der Beitrag für die Kinderbetreuungskosten grundsätzlich immer auf monatlicher Basis angegeben werden müssen, auch bei einer jährlichen Betrachtung. Dadurch kommt es zu einem Fehler in der Auswertung. Ansonsten topp! Superhilfreich!

    VG,
    Sonja

    Antworten
  2. Wow, unfassbar gut! Das ist der erste Rechner, den ich kenne, der wirklich ALLE Steuerarten in einem auflistet und super einfach und vor allem schnell bedienbar ist, um schon mal die grobe Steuerlast überschlagen zu können. 🙂

    Antworten
  3. Hi,
    der Rechner ist tatsächlich der Beste, den ich bisher im Internet finden konnte. Vielen Dank hierfür!
    Kann mir jemand sagen, ob/wie ich die Auswirkungen eines Firmenwagens (Kauf/Leasing) “simulieren” kann?
    Danke im Voraus

    Antworten
  4. Hallo,

    ich habe eine kurze Frage.

    Ich habe den Rechner für mein Nebengewerbe genommen.

    Ich habe ein Einkommen (Angestellter + Selbstständiger) in höhe von 60.000 €. Das Gewerbe ist ein Kleingewerbe.

    Nun hat der Rechner nur 31 % Einkommenssteuer berechnet. Eigentlich zahlt man ab 55.000 € 42 % Spitzensteuersatz.

    Liegt hier evtl. ein Fehler vor?

    Vielen dank im Voraus!

    Antworten
  5. I’m truly enjoying the design and layout of your site. It’s
    a very easy on the eyes which makes it much more enjoyable for me to come here and visit more often. Did you hire out a developer to create your theme?
    Exceptional work!

    Antworten
  6. Sehr verständlich, einfaches Ausfüllen und eine echt gute Grundlage, um zu sehen, wie hoch der Gewinn in etwa , grob geschätzt ist.
    Also kann ich durch diesen Rechner ungefähr ersehen, was ich monatlich zur Verfügung und was ich ungefähr an Steuern zu zahlen habe.
    Ist schon echt eine grosse Hilfe für das laufende Steuerjahr.
    PRIMA ! Genialer Rechner ! Vielen Dank für die Bereitstellung !

    Antworten
  7. Guten Tag zusammen, ich stehe leider auf dem Schlauch. Ich bin selbständig und meine Versicherung will meine “monatlichen Einkünfte aus Selbstständigkeit” wissen. Sind da Steuern bereits abgezogen? Welchen Wert aus dem obigen Rechner kann ich dafür verwenden?

    Vielen Dank für die Hilfe
    Paul

    Antworten
  8. Ich habe überall nach so einem Rechner gesucht! Danke, dass es ihn gibt! Er ist echt super.

    Nur noch eine Frage: Wenn ich einen Vollzeit-Angestellten-Job habe, muss ich Kranken- und Rentenversicherung trotzdem separat angeben?

    LG
    Duke

    Antworten
  9. Warum wird in “Schritt 3: Berechnung des verfügbaren Einkommens” der Kinderfreibetrag hinzugerechnet? Der wird doch nicht ausgezahlt.

    Antworten
  10. Hallo,
    wenn ich als Freiberufle 80,000 euro Umsatz pro Jahr machen, und die Sonderausgaben sind 35000 euro pro Jahr, wie hoch sind die Steuerabzugsbeträge?

    Antworten
    • Hallo Jim,

      wir haben in den letzten Tagen fleißig an der neuen Version gearbeitet, diese sollte nun auch zuverlässig funktionieren.
      Bitte probiere es nochmals, falls es technische Probleme gibt, bitte kontaktiere mich via Kommentar oder per Mail.

      Grüße

      Antworten
  11. Auf iPhone 6s habe ich einige Probleme mit dem Format und kann gewisse Dinge manchmal nicht sehen, weil sich Fenster öffnen und halb aus dem sichtbaren Bereich herausragen. Dadurch kann ich manchmal nicht weiter machen, muss neu starten und alles von vorne eingeben. Kann also noch nicht sagen, ob der Rechner ordentlich ist, weil ich nicht bis zum Ende kam bisher … Frust, weil Empfehlung vom Bekannten. 🙁
    Captcha nicht reloadable… kann nicht mal nen Kommentar abgeben o.o

    Antworten
  12. Wird mit einer Aktualisierung zu rechnen sein? Kinderfreibetrag ist nicht aktuell, Einkommensteuerbetrag ist nicht miteinbezogen und getrennte Angabe der Kirchensteuer (ein Ehepartner zahlt, einer nicht)

    Antworten
  13. Guten Tag,
    vielen vielen Dank! Der Rechner ist eine wichtige Orientierung für mich.

    Wenn ich meine Ehepartnerin mit ihrem Brutto-Verdienst angebe, ist dann in der Rechnung am Ende ihr Beitrag zur Krankenversicherung/Rentenversicherung als Angestellte bereits berücksichtigt? Oder muss ich den bei den Aufwendungen meiner Krankenversicherung/Rentenversicherung auch die Aufwendungen für meine Frau angeben?

    Danke!

    Antworten
  14. Schließe mich Bill an. Wie kann man Dich supporten? Seite war nämlich grad kurz down und ich bin schier ausgerastet mit dem anderen Mist. Komplett nutzlos! Daher: bitte, bitte lass uns nicht allein mit unseren was-muss-ich-zurücklegen-Problemchen.

    Antworten
  15. Hallo,
    wird bei den privaten Ausgaben nur die Kranken- und Rentenversicherung des Selbstständigen oder auch die des (angestellten)Ehepartners angegeben?
    Danke!
    MfG

    Antworten
  16. Vielen Dank für den Rechner. Der ist wirklich sehr hilfreich. Wenn man sieht, wie hoch die Steuern wären wird man auf jeden Fall motiviert, sehr viel zu investieren 😀

    Antworten
  17. Erstmal vielen Dank für den nützlichen Rechner.
    Hab aber noch eine Frage dazu. Gibt es eine Möglichkeit die Freibeträge zu berücksichtigen oder wurde das bereits automatisch im Hintergrund getan?

    Antworten
  18. VORSICHT
    die berechnung wurde scheinbar seit 5 jahren nicht mehr aktualisiert, da der rechner bei der rentenversicherung noch von 78% steuerfreibetrag und nicht den aktuellen 88% ausgeht.

    Antworten
  19. Es wird nicht berücksichtigt, dass grundsätzlich pro Gewerbe ein Freibetrag i.H.v 24.500 EUR besteht. Der Rechner bietet keine Möglichkeit dies kenntlich zu machen.

    Antworten
  20. Hallo
    Diese Seite hilft mir sehr.
    Ich komme über Vermietungen in den gewerblichen Bereich. Das Finanzamt hat mir schon mitgeteilt, dass ich Umsatzsteuer zahlen muss. Ausserdem ist es eine UG, bei der man ja Körperschaftsteuer zahlen muss. Kann ich diese beiden Steuern auch irgendwo in dem Rechner mit einbeziehen?

    Vielen Dank

    Antworten
  21. Hallo, ich überlege einer freiberufliche Tätigkeit nachzugehen, bei der ich ca. 3500 monatlichen Honorar bekommen werde. ich bin verheiratet und habe drei Kinder (alle drei 7 Jahre). Ich würde gern wissen, mit wieviel Steuerabzug ich rechnen muss, wenn ich die Steuerklasse 3 und mein Mann die Steuerklasse 5 haben? Und soll ich den Gewinn abzüglich der Sozialabgaben rechnen oder die komplette Summe. Herzlichen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
    Tatevik Philipp

    Antworten
  22. Was ich nicht verstehe: Angenommen ich bin selbstständig mit einer GmbH ohne weitere Angestellte. Ich zahle mir selbst monatlich Summe X als “Gehalt” aus und decke davon meine privaten Kosten (und Sozialabgaben). Wo füge ich diese Summe X ein? Bei Betriebsausgaben? Dann brauche ich ja aber bei privaten Ausgaben nichts mehr eintragen, oder? Denn die sind ja in der Summe X schon enthalten.

    Antworten
  23. faszinierend, dass der kinderfreibetrag zusätzlich abgezogen wird trotz bezug des kindergeldes. nach durchsicht der kommentare komme ich zu dem schluss, dass das schon länger der fall ist.

    wollt ihr das nicht einmal ändern?

    Antworten
  24. allo Ihr Lieben. Super Seite. Danke dafür. Da ich für meinen betrieblichen Zweck einen Mietwagen habe, wäre mir die Frage wichtig, wo ich diesen dann eintrage? Was ist mit der 1%Regel ? Vielen Dank für eure Antwort.
    LG. Michael

    Antworten
  25. Ich versteh nicht, dass ich bei einem Umsatz von 17500 (Freibetrag), laut Rechnung, trotzdem 1400 Euro Einkommensteuer zahlen muss. Bitte um hilfe.

    Antworten
  26. Super Rechner! Fahre damit schon seit einigen Jahren sehr gut 🙂

    Nun noch eine Frage:
    Wenn ich richtig informiert bin ist entweder das Kindergeld steuerfrei oder es greift der Kinderfreibetrag. Aber nicht beides. Wird das bei dem Rechner berücksichtigt?

    Danke!

    Antworten
  27. Bitte um Auskunft,
    werde ab Januar als Maler- und Lackiererausbilderin im Christlichen Jugenddorf anfangen, auf Honorarbasis, also trage alle Abzüge selbst.
    20 STD die Woche für 20,- Euro die Stunde. Habe dann 1640,- Euro Brutto monatlich.
    Mir fehlt für meine Kalkulation noch die Höhe der Summe die das Finanzamt von mir monatlich fordert.

    Antworten
  28. Hallo,

    ich möchte gern wissen als verheiratete Freiberuflerin mit 2 Kindern wieviel mir mit 2000 Euro (Rechnung) Netto / Monat am Ende wirklich bleibt?

    LG
    katja

    Antworten
  29. Hallo,

    bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird der Bruttoarbeitslohn angegeben.
    Jedoch fehlt die Eingabe der bereits gezahlten Lohnsteuer und dem Soli.
    Desweiteren gibt es noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, und für Versicherungsbeiträge.

    Antworten
  30. Ich weiß nicht, ob ich falsche Angaben gemacht habe, aber ich glaube in der Berechnung macht das System einen Fehler. Ich habe angegeben, dass ich drei Kinder habe. Es wird bei der Berechnung der Kinderfreibetrag abgezogen und das Kindergeld auch mit berechnet. Aber der Kinderfreibetrag darf nicht abgezogen werden, da der Umsatz von mir und meinem Mann nicht sehr hoch ist. Außerdem gilt doch: Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Richtig? Ich verstehe bei der Berechnung auch nicht, warum das Kindergeld zum Umsatz dazu gerechnet wird. Ist das auch ein Fehler? vielen Dank….

    Antworten
  31. Hallo,
    echt danke für den Rechner, jedoch die Kinderfreibetrag-Rechnung ist nicht richtig, hab den Bescheid vom FA erhalten & es gibt einen großen Unterschied:
    Umsatz: 70000 € (Betriebsausgaben c.a 3000 € )
    Bin verheiratet und hab drei Kinder muss c.a 12000 € Einkommensteuer bezahlen, laut Ihre Rechner soll ich c.a 8000 € Einkommensteuer zahlen, wieso so einen großen Unterschied gibt? Mein Steuerberater meinte, daß Sie bestimmt einen Fehler in Ihrem Rechner mit dem Kinderfreibetrag haben.

    Antworten
  32. Super, vielen Dank für dieses tolle Tool. Hat mir sehr geholfen, vorab Entscheidungen tu meiner Selbstständigkeit zu treffen.

    Keep up the great work!

    Antworten
  33. Hallo,

    sehr gutes Tool! Allerdings verstehe ich nicht, warum das Kindergeld auf das zvE gerechnet wird und zusätzlich der Kinderfreibetrag abgezogen wird. Ist das ein Fehler? Weil eigentlich bekommt man ja nur eine von den beiden Vergünstigungen.

    Beste Grüße

    Antworten
  34. Hallo,
    ich finde es einfach toll und genial, das es Team´s oder Einzelpersonen gibt die so etwas entwerfen und pflegen…..

    Danke dafür

    Antworten
  35. Wenn ich jetzt noch zusätzlich zum “verfügbaren Einkommen” die ganzen Versicherungen abziehen möchte (KV 15,5% usw…) worauf gehen dann diese % auf das verfügbare EK oder auf das “zu versteuernde”?

    Antworten
    • Hallo Geiß,

      bitte den Rechner nutzen, wenn Sie konkret Hilfe bei der Bedienung benötigen kann ich Sie gerne unterstützen.

      Grüße

      Antworten
  36. Ich finde die Seite einfach super zur schnellen Kalkulation.
    Aufgefallen ist mir allerdings, dass die Betreuungskosten fehlerhaft dargestellt werden.
    Die 75% werden noch richtig ausgerechnet, allerdings wird der Höchstbetrag nicht berücksichtigt, und der Rest verschwindet im Nirvana, obwohl es sich dann ja um Lebenshaltungskosten handelt.
    Dies tut der Zweckmäßigkeit dieses Tools jedoch keinen Abbruch.
    Vielen Dank für die Erstellung und Pflege!

    Antworten
    • Hallo Christian,

      vielen Dank zur deiner Anregung bezüglich der Betreuungskosten, ich werde dies beim kommenden Update berücksichtigen.

      Grüße

      Antworten
  37. Hallo
    Ich habe ein Gewerbe 50000€ Brutto Unsatz im Jahr
    Gesamt Ausgaben inkl.Krankenversicherung etc. Sind es 8000€
    Ehefrau Verdient 33000 Brutto (Stkl.3).wieviel an Einkommenssteuer
    Würde auf mich zu kommen.
    L.g.

    Antworten
    • Hallo Berdan,

      kann und darf ich leider pauschal nicht beantworten, ich empfehle ihnen mit den Einstellungen des Rechners zu experimentieren oder wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

      Grüße

      Antworten
  38. Eine Frage wenn ich die zu zahlende EK-Steuer im nebenberuflichen Bereich ausrechnen will. Ist es korrekt, dass ich beim Ergebnis von der zu zahlenden Einkommenssteuer und Soli jeweils die bereits bezahlte Lohnsteuer und Soli aus dem Bruttogehalt abziehen kann und so die noch zu zahlende Steuer übrig bleibt? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße aus Karlsfeld
    IRINI CHATZI.

    Antworten
  39. Auch ich wollte mich Bedanken, für den tollen Rechner!Und vor allem, dass er KOSTENLOS zur Verfügung gestellt wird! !!!!DICKES LOB!!!!
    Ich bin seit 01.07.2014 Selbständig und nutze Ihn Monatlich!
    Kleiner Tipp, an alle die mir folgen:
    Rechnet bei den Privaten und Betrieblichen Eingaben alles nach, was Ihr wirklich zahlt, und braucht und pack zur Sicherheit noch 50 Euro drauf (((von der Briefmarke bis zur Steuerberaterrechnung))) kommt ein Minus unterm Strich raus, überlegt es euch noch einmal genau, ob euer vorhaben wirklich zukunftsicher ist!
    Ich wünsche allen Nachfolgern viel Erfolg

    Antworten
  40. Auch ich möchte mich an dieser Stelle für dieses nützliche Tool bedanken. Seit kurzem habe ich mich im Online Marketing selbstständig gemacht und der Anfang fällt mir wirklich nicht so leicht.

    Antworten
  41. Hallo,kleingewerbe im erstem jahr und unter
    die 17500 ,einkommen ca.monatlich 1600€,kranken
    kasse zahle ich 243,00€ monatlich.(haushaltshilfe)was muss ich im monat an einkommentssteuer an das finantzamt zahlen.bitte um hilfe..lg v.s

    Antworten
    • Hallo Veronika,

      zur Abschätzung kannst du den Rechner auf dieser Seite verwenden, bei detaillierteren Fragen solltest du einen Steuerberater konsultieren.

      Grüße

      Antworten
  42. Hallo, bei der Berechnung als Freiberufler mit Angabe von 4 Kindern wird ein Kinderfreibetrag von -2.336,00€ monatlich berechnet. Umsatz monatlich 4000€ .
    Am Ende bleibt dann ein monatlich zu versteuerndes Einkommen von 1049€ nach Abzug aller relevanten Ausgaben(inkl. des Löwenanteils von 2336€ Kinderfreibetrag).
    Ist die Berechnung tatsächlich korrekt?
    Somit hätte ich keine Einkommenssteuer zu zahlen.
    Danke.
    Mfg
    Miraaj

    Antworten
    • Hallo Manan,

      die Berechnung ist ohne Gewähr, diese sollte jedoch die korrekte Tendenz anzeigen.
      Bei vier Kindern kann es durchaus korrekt sein dass bei einem Umsatz von 4.000€ keine Einkommensteuer zu entrichten ist.

      Grüße

      Antworten
  43. Hi,
    echt super dieser rechner, aber irgendwie komme ich mit den Zahlen nicht klar. Nach der einkommenssteuertabelle habe ganz andere zahlen… Z.b hier 50000 vor gewinn mit 4817,37 Steuern und nach est.tabelle 2014 splittingtarif lese ich 8078,00 Steuern ab. Komisch. Denkfehler von mir vielleicht???
    Gruss

    Antworten
  44. Hallo,

    ich finde den Rechner echt sehr gut gelungen.

    Eine kurze Frage: Wenn ich meine monatlichen Beiträge der Krankenkasse (z.B 500 Euro) eingebe, übersteigt dies doch die Summe (6000 Euro), die man überhaupt steuerlich geltend machen kann. Ich habe gelesen, dass man nur 2800 Euro absetzen kann und zusätzlich dann auch private Rentenversicherungsbeiträge oder andere Vorsorge nicht mehr absetzen kann. Aber bei Ihrem Rechner wird dies nicht berücksichtigt, oder? Alle Ausgaben werden summiert und dann einfach von meinem Umsatz abgerechnet, wobei ich dies in der Realität doch nicht machen darf. Somit sind doch die Berechnungen meist irreführend, oder habe ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Grüße
    Peter

    Antworten
  45. Hallo Leute,

    ich überschreite als Selbstständige den Freibetrag von 17.500 im Jahr. Wie kann es sein, dass in dem Fall die Umsatzsteuer nicht mit abgezogen wird ?!
    Abgezogen werde doch Einkommen-Gewerbe- und Umsatzsteuer oder verstehe ich was falsch ?!

    Vielen Dank !!!

    Antworten
  46. Hallo…Ich hab Nebengewerbe und werde ab Jan.2015 meinen Teilzeitjob aufgeben und nur der Selbstständigkeit nachgehen.Mal schauen wie die Seite mir bei meinen Berechnungen helfen wird.Liebe Grüsse…

    Antworten
  47. sehr schöner Rechner!

    Eine Verständnisfrage habe ich aber noch. Wenn ich Beträge für Krankenkasse und Rentenvorsorge eingebe, sind diese dann schon von meinem verfügbaren Einkommen abgezogen oder müsste ich diese noch runter rechnen?

    Antworten
  48. Hallo Team – ich werde für ein Consulting Unternehmen freiberuflich in einem Projekt in Laos tätig sein – mein Wohnsitz ist Bangkok-Thailand die Bezahlung der Beratungsleistung erfolgt auf eine Bank in Deutschland – bin ich hierzu in Deutschland Einkommensteuer-pflichtig und wenn ja wie errechnet sich die Einkommensteuer – vielen Dank – Bernhard

    Antworten
    • Hallo Bernhard,

      diese Frage ist sehr speziell, leider kann ich darauf keine konkrete Antwort geben.
      Bitte wenden Sie sich damit an einen Steuerberater Ihres Vertrauens der sich mit Auslandseinkünften gut auskennt.

      Grüße

      Antworten
    • Hallo Karin,

      in die Gewerbesteuer fällst du definitiv nicht.
      Um die Steuern ohne Gewähr zu approximieren eignet sich z.B. der Rechner auf dieser Seite 😉

      Grüße

      Antworten
  49. möglicherweise werde ich freiberuflich. Man bot mir an, für 2.350 € zzgl. MWSt. arbeiten zu können. Was käme nach Abzug von Krankenkasse, Vorsorge etc. dabei raus?

    Antworten
    • Hallo Petra,

      die Höhe der KV hängt u.a. davon ab ob man die private oder die gesetzliche Variante wählt.
      Deine Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten.

      Grüße

      Antworten
  50. Wo sind die soz Versicherungen im Ergebnis erkennbar?ist das verfügbare einkommen netto, oder müssen da noch die soz versicherungsbeiträge abgezogen werden??

    mit freundlichem gruß

    Antworten
    • Hallo Jens,

      einige der Sozialversicherungen wie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sind bei einen Selbständigen / Freiberufler optional,
      eine Krankenversicherung ist jedoch verpflichtend. Solltest du deine Beiträge bei der Berechnung angegeben haben werden diese im Ergebnis berücksichtigt.

      Grüße

      Antworten
  51. Hallo!

    Wie schaut es mit dem Einkommen (Brutto) des Ehepartners aus: Beamte? Angestellter? Selbstständig? Mit Krankenkasse? Alles würde doch die Berechnung beeinflussen? In unserem Fall wäre es das Brutto-Beamteneinkommen. Kann man dies eintragen und es wird alles korrekt berechnet?

    Antworten
  52. Hallo!
    Ich habe gerade versucht hier zu rechnen und bin mir bei der Zuordnung nicht sicher. Folgende Situation. Ich bin als Angestellte und im Nebenerwerb freiberuflich tätig. Gehören dann die Sozialversicherungskosten (Rente, Krankenversicherung etc.) aus dem Angestelltenverhältnis unter Privatausgaben oder Felder einfach leer lassen? Ich gehe davon aus, dass ich für die freiberufliche Tätigkeit nicht nochmal privat Sozialvers. zahlen muss, sondern lediglich Einkommenssteuer. Und: Wenn ich für meine freiberufliche Tätigkeit Raummiete zahle, gehört das unter Betriebsausgaben?
    Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

    Antworten
  53. Das ist wirklich ein super Rechner. Nur eine Sache ist mir aufgefallen. Ich habe ein Hauptgewerbe + Nebenjob. Ich gebe bei den nicht-selbständigen Einnahmen das Bruttogehalt an. Er rechtet allerdings nicht die Sozialabgaben ab (auch Lohnsteuer nicht oder?). Dadurch werden die Zahlen verfälscht oder seh ich das falsch? Das komplette Bruttogehalt wird in die Berechnung genommen, mit den Einnahmen aus dem Gewerbe summiert und über beides wird die Einkommenssteuer berechnet. Allerdings fehlen eben diese Sozialabgaben, wie sie in einem normalen Brutto-Netto Gehaltsrechner schon abgezogen werden. Ich freue mich auf ein Feedback.

    Antworten
  54. Hallo,
    es wäre schön wenn diese Berechnung stimmen würde, doch leider gibt es in der Berechnung des Kinderfreibetrags einen fatalen Fehler.
    Der Freibetrag kann nicht dem Kindergeld gegenüber gesetzt werden, der Freibetrag kommt nur zum tragen wenn durch den Freibetrag die Steuerersparnis höher ist als das gezahlte Kindergeld, in diesem Fall wird das erhaltene Kindergeld auf die zu entrichtende Einkommenssteuer wieder voll hinzugerechnet und nicht zu dem Gewinn.
    Nach der angewendeten rechen Formel wäre die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages immer ein Steuervorteil. Nur diese ist Eigentlich erst ab einen Gewinn von rd. 33000 € sinnvoll.

    Siehe Beispiele (Quelle Wikipedia)

    Ehepaar mit 1 Kind:
    zu versteuerndes Einkommen 40.000 € → Steuer (Tarif 2010) 5.402 €[3]
    ./. 1 Kinderfreibetrag 7.008 €
    = zu versteuerndes Einkommen 32.992 € → Steuer (Tarif 2010) 3.568 €
    = Steuerersparnis aus 1 Kinderfreibetrag 1.834 €
    Anrechnung 1 Kindergeld 2.208 €
    Das Kindergeld ist um 374 € höher als der Steuervorteil.

    Lediger mit Unterhaltspflicht für 1 Kind:
    zu versteuerndes Einkommen 40.000 € → Steuer (Tarif 2010) 9.007 €[4]
    ./. 1/2 Kinderfreibetrag 3.504 €
    = zu versteuerndes Einkommen 36.496 € → Steuer (Tarif 2010) 7.770 €
    = Steuerersparnis aus 1/2 Kinderfreibetrag 1.237 €
    Anrechnung 1/2 Kindergeldanteil 1.104 €
    Die Steuerersparnis ist um 133 € höher als das anteilige Kindergeld.

    LG Steffan

    Antworten
  55. Hallo,
    wenn mein Man bei einer Firma arbeitet (100 Stunde/Monat) und er möchte ein Nebengewerbe haben, dann welche Versicherungen muss er zahlen (bei Betriebsausgaben und bei Privatausgaben)? Und wieviel?

    Vielen Dank!

    Antworten
  56. Eingaben: monatlich, kein Nebengewerbe, nicht verheiratet, 0 Kinder, keine Kirchensteuer, aber gewerbesteuerpflichtig mit Hebesatz 430%.

    Monatlicher Umsatz: 11500

    Betriebs-Haftpflicht 200, Betrieblicher Rentenschutz 200, keine KFZ, Betriebskostenversicherung 500, sonstige 0 und übliche Betriebsausgaben 600.

    Private Ausgaben für Krankenversicherung: 800. Und für Rentenversicherung 1000. Für Berufsunfähigkeit 200. Sonstige 0 und private Lebenshaltung 1300.

    Rechner teilt mir mit: zu versteuerndes Einkommen 101.040,00€ pro Jahr.
    Diese Zahl mal hier eingetragen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/

    Der Selbständigen-Rechner dieser Seite hier sagt mir: es ist eine Einkommensteuer von 24.060,98 zu zahlen.
    Der Rechner des BMF aber sagt: 34.181,00 Euro

    Selbst wenn ich die Gewerbesteuer von 11.519 mal rausrechne und bei 90k zu versteuernden Einkommens anlage sagt der BMF-Rechner immer noch 29.561 Euro.

    Wie also kommt der Selbständigen-Rechner auf “bloß” 24k?

    Antworten
  57. Hallo,

    Ich habe einen Job auf geringfügiger Basis (350€) und arbeite als nebenberuflicher Selbstständiger und verdiene damit circa 800-900€ in Ö. Ich habe auch einen Job im Ausland freier Dienstnehmer mit ca. 400€ pro Monat.

    Wieviel muss ich Steuer zahlen? Was muss ich beachten?

    Und wieviel wird mich die Sozialversicherung kosten?

    Bitte um Antwort.

    Lg Robert aus Spittal

    Antworten
  58. Moin,
    die UsSt-Vorauszahlung ist soweit ich weiß eine anrechenbare Betriebsausgabe. Da der Rechner bislang “nur” netto funktioniert, lasse ich die UsSt. bei der Betriebsausgabe weg, richtig?
    Vielen Dank!

    Antworten
  59. Hallo aus Dachau!
    Bei der Eingabe des Nebengewerbes und die Einstellung “monatliche” Berechnung im Bruttogehalt bei nicht-selbständiger Arbeit, übernimmt das System NICHT die montliche Eingabe, sondern rechnet das monatliche Bruttogehalt als Jahresgehalt. Stimmt dann die Berechnung der Steuern, wenn ich als monatliches Gehalt das Jahresgehalt angebe???
    VG Irini

    Antworten
    • Hallo Irini,

      im ersten Tab Einstellungen, legst du fest wie du deinen Angaben machen möchtest, monatlich oder jährlich.
      Im letzten Schritt wird die Berechnung immer sowohl jährlich als auch monatlich angezeigt.

      Grüße

      Antworten
  60. Hallo liebes Team,

    aktuell habe ich ein Jobangebot bei dem ich für eine amerikanische Firma aus Deutschland heraus selbstständig arbeiten würde. Es gibt ein Festbetrag den ich monatl, erhalte und würde der Firma jeweils monatl. einen Rechnungsbetrag stellen.

    Könnt ihr mir evtl. sagen, in welcher Großenordnung ich diese Rechnung stellen müsste, so dass ich nach Abzug aller Steuern um die 2000 Euro für mich behalten könnte. Ich bin ledig und habe keine Kinder.
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Matthias,

      wenn du nur für eine Firma tätig bist könnte das evtl. den Anschein einer Scheinselbstständigkeit erwecken.
      Du musst bedenken dass du als Selbständiger aus selbst die Krankenversicherung tragen musst, im Gegensatz zum Angestellten zu 100%.
      Außerdem ist es ratsam auch für´s Alter vorzusorgen..

      Pi mal Daumen würde ich schätzen 4000€ Gewinn vor Steuern sollte dein Gewerbe schon monatlich einbringen, um unterm Strich, nach Abzug aller Steuern und Versicherungen 2000€ übrig zu haben.

      Kleiner Tipp nutzen den Rechner und variiere den Umsatz.

      Grüße

      Antworten
  61. ich soll als Freiberufler mtl. eine Rechnung über € 1.000,00 zzgl. Steuer stellen. Mache das also nur nebenberuflich. Wieviel LSt muss ich ans FA zahlen, da ich bei 12.000,00 Euro Jährlich gewerbesteuerbefreit bin.

    Antworten
    • Hallo Elke,

      kann ich leider pauschal nicht beantworten.
      Zunächst müssen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen, ohne die können Sie keine ordentliche Rechnung stellen.

      Speziell für Ihren Fall bietet der Einkommensrechner die Option für eine Nebengewerbe bzw. nebenberufliche selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit.

      Grüße

      Antworten
  62. Hallo,

    ich finde den Rechner super, aber ist es richtig, sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag in die Berechnung mit einfließen zu lassen? Meines Wissens nach geht nur eins von beiden, das Finanzamt berechnet am Ende des Jahres die günstigere Variante (sog. “Günstigerprüfung”).

    Bei meiner Berechnung erhalte ich sowohl Kindergeld als auch den Kinderfreibetrag!!

    (verheiratet, 1 Kind)

    Antworten
    • Hallo Frank,
      danke für das Lob.

      Die Günstigerprüfung wird in der Berechnung bereits berücksichtigt.

      In der Variante Kinderfreibetrag:
      Ich gehe bei der Berechnung davon aus das Kindergeld bezogen wurde, daher wird das Kindergeld dem Einkommen hinzugerechnet und der Kinderfreibetrag abgezogen.

      In der Variante Kindergeld:
      Das Kindergeld wird nicht zum Einkommen hinzugerechnet und der Kinderfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen.

      Die Variante die die geringere Steuerbelastung produziert bestimmt das ZVE.

      Grüße

      Antworten
  63. Guten Tag. Danke für diese tolle Seite. Aber wieso wird der Kinderfreibetrag am ende wieder auf den Gewinn nach Steuern gerechnet? MFG Michael

    Antworten
    • Hallo Michael,

      wenn bei der internen Günstigerprüfung der Kinderfreibetrag die günstigere Variante ist wird der Freibetrag vom zvE abgezogen, daher muss dieser nachher beim verfügbaren Einkommen wieder hinzugerechnet werden.
      Beispiel:
      Sie haben ein Einkommen von 100.000€ und einen Freibetrag von 10.000€ daraus ergibt sich ein zvE (zu versteuerndes Einkommen) von 90.000€ , angenommen der Einkommensteuersatz beträgt 25%, daraus ergibt sich eine Steuerbelastung von 22.500 €.
      Ihr tatsächliches Einkommen beträgt also:
      100.000 €
      – 10.000 € Freibetrag
      = 90.000 € zvE
      – 25.000 € Steuern bei 25% Einkommensteuersatz
      + 10.000 € Freibetrag
      = 75.000 € versteuertes Einkommen

      Ich hoffe es ist jetzt klar geworden.

      Grüße

      Antworten
  64. Vielen Dank für den Rechner und du/ihr habt meinen absoluten Respekt! Ich hätte die Kommentarfunktion schon längst deaktiviert! Da wundert mich die Masse an Insolvenzen nicht mehr.

    Viele Grüße und weiter so.

    Antworten
    • Hallo Fabian,

      vielen Dank.
      Es dauert zwar manchmal eine Weile bis ich die Zeit finde hier auf Kommentare zu antworten aber bis jetzt wurde noch jeder halbwegs legale Kommentar beantwortet und freigeschaltet.

      Grüße

      Antworten
  65. Hi,

    habe etwas gebraucht bis ich auf deine Werte der “steuerlich relevanten Vorsorge” kam.

    Zum Einen bin ich mir nicht sicher, ob nicht auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzugsfähig ist, aber viel wichtiger: Der Ansetzbare Anteil der Altersvorsorge steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Du rechnest noch mit 72% (Stand 2011). 2014 sind es 78% die man ansetzen kann.

    Ein anderer Punkt: Ich verstehe deine Berechnung zur Einkommensteuer nicht?!

    Mein Beispiel. zvE: 41.428,08€.
    Dein Rechner gibt 7.252,44€ ESt aus und 855,35€ KSt und 522,71€ Soli.

    Bei KSt und Soli errechne ich mir genau den gleichen Wert. Da sowohl KSt (9%) als auch Soli (5,5%) anhand der ESt berechnet werden, liegt die ESt aber bei 9.503,88€. Meine Excel-Tabelle gibt mir das so aus. (s. ESt-Formel im EStG oder auf Wikipedia).

    Dein Rechner sagt 7.252,44€. Woher kommen 2.251,44€ Unterschied?

    Antworten
    • Hallo Lars,

      vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.

      Den Anrechnugssatz der Rürup Rente habe ich angepasst, vielen Dank für den Hinweis.

      Die Differenz bei der Einkommensteuer kommt durch die Gewerbesteueranrechnung zustande.

      Grüße

      Antworten
  66. hallo, arbeite als Physiotherapeutin 15 std in der woche, habe einen std-lohn von 14,50 z.Zt. überlege ob es sich lohnt bei all den Nebenkosten Freiberuflich zu arbeiten ohne meine Stunden stark zu erhöhen. Habe 2 Kinder die ich noch versorgen muss und bin nicht verheiratet. Hilfe wie kann ich das rausfinden.

    Antworten
    • Hallo Carol,

      um wirtschaftlich arbeiten zu können werden Sie mit einem freiberuflichen Stundensatz von 14,50€ nicht hinkommen.
      Sie sollten vor dem Schritt in die Selbständigkeit einen Businessplan erstellen.
      Viellicht hilf Ihnen dieser Artikel weiter: Der Businessplan

      Grüße

      Antworten
  67. warum muss ich bei einem zu versteuernden Einkommen von 36000 Euro keine Gewerbesteuer zahlen?
    ich dachte dass nur 26000 Euro Gewebesteuerfrei sind.
    laut Rechnen kommt 0 raus
    ich bin verheiratet und mein Partner bezieht eine Rente von 1000 Euro im Monat.
    ich hab das aber eingeben

    Antworten
    • Hallo Hilldy,

      ich habe deine Angaben “nachgerechnet”,
      Umsatz 36.000,00€
      Einkommen Ehepartner 12.000,00€
      Komme ich auf:
      Gewerbesteuer -1.610,00€

      Ich nehme an dass du bei den Einstellungen bei Gewerbesteuerpflicht Nein ausgewählt hast.

      Grüße

      Antworten
  68. Hallo liebes Team,
    ich stehe zur Zeit bisschen auf dem Schlauch, zwecks Steuererklärung. Deshalb bitte ich höflich um Hilfe. Danke

    Jahr 2013
    2 Monate Angestellt/Kaufmann (4400 Brutto/Verdienst = also 2200 Euro pro Monat)
    6 Monate Selbstständig Finanzdienstleistung (12000 Euro Gesamtumsatz = Gewinn ergibt sich aus 12000 Euro Umsatz – 600 Euro Fahrtkosten – 100 Büromaterial – ? = 11300 Euro)
    4 Monate Arbeitssuchend (930 Euro pro Monat = 3720 Euro Gesamt)

    Welche Steuern muss ich noch zahlen? Klar, beim Angestelltenverh. sind diese schon abgezogen – doch bei der Selbstständigkeit?

    Könnte mir jemand an Hand dieser Zahlen ein Bespiel berechnen?
    Und wertvolle Tipps – für eine Steuerminderung?

    DANKE, VIELEN DANK. Ich hoffe so weiter zukommen mit der St.Erkl.

    DANKE
    Matthias

    Antworten
  69. Prima Rechner. Aber leider wird hier überhaupt nicht die MwSt. berechnet. Ich gehe mal davon aus, dass ein Selbstständiger in aller Regel mehr als 17.500,- € jährlich an Umsatz erzielt. Da sind 19% eigentlich der dickste Brocken, der abgezogen werden MUSS.

    Antworten
  70. Hallo,

    Mir wurde ein Job in Köln angeboten, wo ich 2000 € pro Monat. Wie viel sollte ich zahlen Steuern (Einkommensteuer, Sozialversicherung, etc.)? Einige neigten dazu, mich zu verlassen?
    Ich bin mit drei erwachsene Kinder verheiratet.

    Vielen Dank im Voraus,

    Antworten
    • Hallo Benny,

      kann ich leider pauschal nicht beantworten.
      Ein Job klingt eher nach einer Festanstellung, dann ist selbstaendigen-rechner.de evtl. nicht der richtige Rechner, sondern eher einer der zahlreichen Brutto / Netto Rechner für Angestellte.

      Grüße

      Antworten
  71. Hallo,
    ich werde leider nicht wirklich aus der Einkommensteuer schlau.

    Bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 85.000€ muss ich laut offiziellem Rechner des BMF als Alleinstehender 27.461,00€ Einkommensteuer zahlen, laut diesem Rechner lediglich 19.454,87.
    Woher kommt diese Differenz? Wird von diesem Rechner noch irgendein Betrag vom zvE abgezogen?

    Bild zur Verdeutlichung:
    https://i.imgur.com/VIcH0KA.png

    Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten 🙂

    Grüße,
    Patrick

    Antworten
    • Hallo Patrick,

      die rund 19.000 € sind korrekt, da hier automatisch die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
      Die Gewerbesteueranrechnung bildet sich aus der Messzahl multipliziert mit 380%, die Anrechnung darf jedoch maximal in der Höhe der tatsächlich gezahlten Einkommensteuer erfolgen.

      Grüße

      Antworten
  72. Prima Rechner. Aber leider wird hier überhaupt nicht die MwSt. berechnet. Ich gehe mal davon aus, dass ein Selbstständiger in aller Regel mehr als 17.500,- € jährlich an Umsatz erzielt. Da sind 19% eigentlich der dickste Brocken, der abgezogen werden MUSS.

    Antworten
    • Hallo Meiner,

      Umsatzsteuer ist aber ein durchlaufender Posten, somit kein Aufwand. Du ziehst die Steuer nur für den Staat ein, rechnest die Vorsteuer aus deinen betrieblichen Ausgaben gegen und zahlst den verbleibenden Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt an deine Finanzkasse.

      Ein Beispiel: Du bist freischaffender Softwareentwickler und stellst deinen Kunden (in der Regel Firmen) deinen Stundensatz netto in Rechnung, dabei berufst du dich auf die Kleingewerberegelung. Im folgenden Jahr weist du Umsatzsteuer aus, da es absehbar ist dass du in diesem Jahr mehr als 50.000€ umsetzten wirst.
      Der Rechnungsbetrag vorher waren 1.000, wenn du Umsatzsteuer ausweist steht auf der Rechnung 1.000 zuzüglich 119 Ust.

      Darum müssen für eine korrekte Berechnung alle Angaben im Einkommensrechner NETTO erfolgen.

      Grüße

      Antworten
  73. Hallo
    können sie mir bitte die Einkommensteuer für Selbständige Kleinunternehmer berechnen

    Verheiratet, 1Kind 15jarhre, Frau Hausfrau

    von 2.600 bis 2.750Monatlich, die Ust wird bei der Rechnung nicht mit einberechnet.
    Die rechnet der Auftraggeber selber ab.
    M.f.G
    Ebel

    Antworten
    • Hallo Ebel,

      es gibt in Deutschland ein Gesetz (Steuerberatungsgesetzes) dass es mir als Privatperson und nicht Steuerberater nicht erlaubt steuerliche Beratung auszuführen.
      Wenn Ich Ihre Angaben in den Einkommensrechner tippe und Sie Ihnen sende, dann geht das schon stark in die Richtung Beratung und ich bewege mich rechtlich auf sehr dünnem Eis.

      Wenn Sie konkrete Schwierigkeiten bei der Bedienung des Einkommensrechners haben kann ich Ihnen gern weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie mich dazu wieder via Kommentar oder Kontaktformular.

      Grüße

      Antworten
    • Hallo Cornelia,

      um diese zu Schätzen dient der Einkommensrechner.
      Sollten Sie irgendwelche technischen Probleme haben können Sie sich gerne an mich wenden.

      Grüße

      Antworten
  74. Bin ab 2014 als Hauswirtschafterin selbständig
    bei einem ca.1700€ einkommen ohne abzüge und ges
    ätzlichen krankenversicherrung wie hoch sind
    meine abgaben.Danke G V.S.

    Antworten
  75. Ich bin Fahrlehrerin und würde gern freiberuflich arbeiten. Hab leider keine Ahnung was ich da alles beachten muss, bzw. welche Ämter ich da aufsuchen muss.

    Antworten
    • Hallo Barbara,

      wenn Sie freiberuflich arbeiten benötigen Sie eine Steuernummer sowie ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

      Beides erhalten Sie auf Antrag von Ihrem zuständigen Finanzamt.

      Viele Grüße

      Antworten
  76. Mein Mann hat ein Kleingewerbe angemeldet. Wir wissen nicht, wie viel Steuerm wir da zahlen müssen. Können sie uns das sagen? mfg m.neugebauer

    Antworten
    • Hallo Margot,

      die Frage kann ich Ihnen leider pauschal nicht beantworten.
      Bitte wählen Sie beim Einkommensrechner unter Einstellungen die Option Nebengewerbe aus, falls es sich bei dem Kleingewerbe nur um ein Nebengewerbe handelt.
      Grüße

      Antworten
  77. Wenn ich am Anfang des Monats z.b. 500 euro in adwords einzahle, kann ich diese 500 euro dann von meinem damit erzielten bruttoeinkommen abziehen, um meinen gewinn zu mindern?

    Antworten
    • Hallo Jonas,

      Die Ausgaben für Adwords sind als Betriebsausgabe absetzbar. Für deine Unterlagen / Buchhaltung brauchst du allerdings eine ordentliche Rechnung.
      Die Rechnung ist im AdWords unter My Account>Billing Summary>print invoice abrufbar.

      Antworten
  78. Hallo,

    erst einmal vielen Dank für die tolle Webseite. Ich habe nur irgendwie einen Denkfehler bei der Berechnung der Einkommensteuer.

    Ich bin verheiratet und meine Frau hat kein Einkommen, wir sind natürlich gemeinsam veranlagt. Ich habe hier einen Hebesatz von 475% und zahle 9% Kirchensteuer. Hier ergibt das:
    [Übertrag] zu versteuerndes Einkommen 40.004,00€ 3.333,67€
    abzügl. Gewerbesteuer -2.577,54€ -214,80€
    abzügl. Einkommensteuer -3.341,14€ -278,43€
    abzügl. Kirchensteuer -486,29€ -40,52€
    abzügl. Solidaritätszuschalg -297,17€ -24,76€
    ∑ Gewinn nach Steuern 33.301,86€ 2.775,15€

    Schaue ich in die Einkommenssteuer Splittingtabelle müsste ich aber knapp 5400 € ESt zahlen. Dafür sind hier die Beträge von Soli und Kirchensteuer doppelt so hoch.

    Warum stimmt die allgemeine Splittingtabelle hier nicht?

    Antworten
    • Hallo Peter,

      Habe Ihr Ergebnis mit der Splittingtabelle verglichen, die ca. 5.400 beziehen sich auf einen alleinstehenden.
      Der doppelt so hohe Steuerfreibetrag ist in der Splittingtabelle noch nicht berücksichtigt.
      Das Ergebnis vom Selbstständigen Rechner ist in dem Fall das “richtigere”.

      Grüße

      Antworten
  79. Hallo,
    ich habe 2 kleine Kinder die bei der Mutter gemeldet sind. Die Betreuung der Kinder teilen wir uns jedoch, haben beide das Sorgerecht, also finanziere ich auch ein zusätzliches Zimmer für die Kinder. Nun möchte meine Ex-Partnerin Unterhaltsgeld. Wie berechnet sich mein Nettoeinkommen in diesem Fall? Was muss ich beachten?
    Danke für eine Rückantwort und liebe Grüße,
    Jürgen

    Antworten
  80. Hallo!
    Wie kann ich in diesem am besten Elterngeldbeträge eingeben?
    Könnte man dafür vielleicht ein gesondertes Feld aufmachen?
    Ansonsten super Idee! Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Henrike,

      vielen Dank für den Hinweis zum Elterngeld, ich versuche eine Eingabemöglichkeit dafür beim nächsten Update bereitzustellen.

      Mit freundlichen Grüßen.

      Antworten
  81. Ich bin Rentner, 71 jahre alt, da meine Rente nur 75 Euro im Monat beträgt bekomme ich Aufstockung, Grundsicherung!
    Jetzt könnte ich eine Aushilfe Arbeit bekommen, mit rund 1500 im Monat.
    Der betrieb verlangt eine Rechnung,muss also einen gewerbeschein nehmen.
    Rentiert sich das für mich??
    Mit freundlichen Grüssen
    Dieter Z.

    Antworten
    • Hallo Dieter,

      die Frage könnte auch für weitere betroffene Interessant sein.
      Leider habe ich mich bis jetzt mit der Thematik nicht beschäftigt, vielleicht weiß einer der regelmäßigen Besucher von selbstaendigen-rechner.de Rat!?

      Antworten
  82. Hallo, gerne wüsste ich folgendes:

    im Ergebnis tauchen Krankenkassenbeitrag und Berufshaftpflicht gar nicht auf. Diese Werte müssten doch auch vor Steuer geschaltet sein? oder verstehe ich etwas falsch?

    Stattdessen wird ein Betrag (Vorsorge) angezeigt, den ich nicht eingegeben habe. Was bedeutet hier Vorsorge? Heißt das Rentenversicherung? Wie ist es, wenn ich diesbezüglich nichts einzahle bzw. es anders regele?

    Antworten
  83. Mein Beispiel kann man nicht rechnen: ich 1/2 Jahr – Arbeitnehmer. 1/2 Jahr Freiberufler. Meine Frau ist Kirchen steuerpflichtig, ich – Kirche frei.

    Antworten
    • Hallo Spieler,

      1. wählen Sie beim Zeitraum der Angaben jährlich aus.
      2. Geben Sie bei Nebengewerbe JA an und tragen dort die Brutto Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit ein die Sie insgesamt in den 6 Monaten erhalten haben ein.
      3. Beim Umsatz tragen Sie den Umsatz aus der selbständigen Tätigkeit ein.

      Ihre Anmerkung mit der Kirchensteuer ist korrekt, dieser Link könnte hilfreich sein https://www.heise.de/tp/artikel/33/33931/1.html.

      Grüße

      Antworten
  84. Ich habe hier einen Fehler gefunden. Der Kindergeldbetrag stimmt nicht beim Ergebnis. Ich habe 2 Kinder zu je 0,5, also 1 muss ich eingeben. Ich bekomme hier beim Ergebnis nur einmal Kindergeld das ist nicht korrekt, ich bekomme 368 Euro !!

    Antworten
    • Hallo Igge,

      Danke für den Hinweis, es erhält demnach derjenige das Kindergeld bei dem die Kinder leben.

      Demnach braucht es eine neue Option:
      Kindergeld für X Kinder. Das werde ich bei der nächsten Anpassung berücksichtigen.
      Allerdings beeinflusst das Kindergeld in den meisten Fällen nicht die Höhe der Einkommensteuer, da es in aller Regel steuerfrei ist.

      Daher müssten Sie in diesem speziellen Fall das Kindergeld selbst zu Ihrem Einkommen hinzurechnen.

      Grüße

      Antworten
      • leider ist diese aussage falsch!
        je Kinderfreibetrag werden 184,- € berücksichtigt.
        wenn ein halbes Kind beim getrennten Partner eingetragen ist wird bei diesem auch wenn er kein Kindergeld bekommt mit 92,- € berücksichtigt. Das liegt daran des die unterhaltsansprüche um den Kindergeldanspruch gekürzt werden und das Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt daher weniger unterhalt leisten muss.

        Antworten
    • Hallo Frau Müller,

      die Höhe der Steuern ist nicht abhängig vom Umsatz sondern vom Gewinn.

      Um die zu zahlenden Steuern abzuschätzen sind Sie hier richtig!
      Die Eingaben müssen Sie aber selbst vornehmen. Das Ergebnis ist nur eine Schätzung und ohne Garantie.
      Grüße

      Antworten
  85. Hallo zusammen, bei einem Stundensatz von 28 € als Freiberufler, wie viel Steuern beziehungsweise Abgaben muss ich davon abziehen?
    Oder bei einem Jahreseinkommen von circa 58.000 €?
    Welche Versicherungen sind unbedingt nötig?

    Antworten
  86. Danke für diese Berechnungsmöglichkeit!
    Ich bin Handelsvertreter und habe im ersten Jahr 18800 Euro überwiesen bekommen.
    Laut diesem Rechner muss ich 800Euro Steuern zahlen?! Kann das sein? 🙂 Sorry bin da nicht so informiert… wenn ich mal überlege, dass da noch ca. 500€ an den Steuerberater gehen:-/

    Abzülich PKV und Altersvorsorge + BHV etc komm ich ja bald auf null raus?!

    Antworten
  87. Hallo,
    Erstma ein dankeschön für den tollen rechner…
    Leider blicke ich nicht durch bei der umsatzangabe… gebe ich dort ein EINNAHMEN minus UMSATZSTEUER… oder gebe ich ein EINNAHMEN minus AUSGABEN und dann erst minus UMSATZSTEUER…

    Bitte um hilfe :S

    Antworten
  88. Wenn ich eine 2er-GbR habe und durchkalkuliere. Kann man hier auch einfach den halben GbR-Umsatz eingeben und die halben Kosten angeben und erhält dann ungefähr einen korrekten Wert?

    Antworten
  89. Hallo,

    irgendwie komme ich mit dem Rechner nicht zurecht.
    Wieviel muss ich für die Abgaben ans Finanzamt zurücklegen, wenn ich 1600€ bekomme? Kann mir da bitte jemand einen Richtwert nennen?

    Danke.

    Antworten
  90. Sehr gelungener Rechner! Man versteht verschiedene Zusammenhänge gleich mal auf Anhieb, Beispiel Kinderfreibetrag. Hat mir sehr geholfen! (@Brandschutz doch doch das ist schon richtig so 🙂 )

    Antworten
  91. Seite sehr gut. Antwort von staunomat für euroteuro Suuper!
    Leider nützt es auch nix mehr – langsam aber umso sicherer stehen wir am Abgrund und sind bald einen Schritt weiter!

    Antworten
  92. Erstmal funktioniert der Rechner auch ohne Anmeldung…

    Meine Frage:
    Wiso erhalte ich bei zwei Kindern im Schritt 3 bei einem monatlichen Gewinn vor Steuern von 1475,- ZUSÄTZLICH JEDEN MONAT einen KINDERFREIBETRAG von netto 1168,- ??? Das kann nicht ganz sein…

    Antworten
    • Hallo Brandschutz,

      Ja der Rechner funktioniert im Moment OHNE ANMELDUNG!

      Der Freibetrag wird vom Gewinn abgezogen um die korrekte Einkommensteuer zu berechnen.
      Der Freibetrag wird dann im letzten Schritt wieder addiert.

      Beispiel:

      Gewinn = 2.000
      Kinderfreibetrag = 1.000
      zvE=1.000 (Steuersatz sei 25%)
      Ekst=250
      verfügbares Einkommen=1.750 (Einkommen nach steuern 750 + steuerfreies Einkommen 1.000)

      Klar?

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  93. Hallo,

    wie kann ich so ungefähr die Gewerbesteuer errechnen? Gewerbesteuer bezieht sich wohl auf den Gesamtumsatz. Aber was lässt sich vom Umsatz abziehen?

    Antworten
    • Hallo Ralf,

      einfach Schritt für Schritt die Felder ausfüllen und die Feldinfos beachten, im letzten Schritt erhalten Sie das Ergebnis in dem auch die Gewerbesteuer ausgegeben.

      Antworten
  94. Hallo! Ich glaube, die Krankenversicherungsbeiträge werden nicht richtig berücksichtigt. Meiner Ansicht nach sind diese voll absetzbar. Als Freiberufler zahle ich (freiwillig) ca. 630 EUR bei der gesetzlichen.

    Antworten
  95. Hi,
    Der Rechner ist wirklich Super. Aber ich hätte eine blöde Frage. Wieso gibt man bei der Einahme der Netto Umsatz?
    Beispielweise eine Selständige/Freiberufler der als Wirtschaftberater tätig ist bekommt von seinem Kunde 5.000 € Brutto, muss er hier nur 4.050 € (Netto) eingeben? Wo sind die 905 € mwst hin? Bekommt er das zurück bei der Steuererklärung? da er schon einkommen und Gewerbe steuer zahlt! Eine Antwort wäre hilreich. Vielen Dank

    Antworten
    • Hallo Rody,

      auch für die Einkommensteuererklärung werden netto Angaben benötigt.
      Für die Umsatzsteuer gibt es die Umsatzsteuererklärung.
      Die Umsatzsteuer ist sog. “ergebnisneutral”.

      Wo sind die 905 € mwst hin?

      Antwort: Beim Finanzamt ! 🙂

      Antworten
  96. @EuroTeuro: ja, das ist normal, dass man bei 75.000 Euro Einnahme im Monat den höchsten Steuersatz bezahlen muss. Dafür gibt es die Progression. Starke Schultern müssen mehr tragen, schonmal gehört? Nennt man gesellschaftliche Solidarität, die das Grundgerüst eines Staates darstellt. Was meinen Sie denn eigentlich wie hoch für Sie eine angemessene Steuer sein dürfte – 10 Euro im Monat? Immer diese Gierlappen. Bezahlt Eure Steuern, dann baumelt Ihr bei der nächsten deutschen Revolution in 10 bis 15 Jahren auch nicht am nächsten Baum, wie die Vorstände der von Ihnen aufgeführten Abzocker-Unternehmen…

    Antworten
  97. Eine Frage: Ich habe gelesen dass man die Krankenkassenbeiträge komplett absetzen kann. Ich zahle 513 Euro inklusive Pflegeversicherung (in die gesetzliche Krankenversicherung, dementsprechend Basisbeitrag). Warum wird der Betrag nicht komplett bei der steuerlich relevanten Vorsorge aufgeführt?

    Danke für eine Rückantwort

    Antworten
  98. hi!

    kann ich meine 3 kinder angeben, obwohl mein mann unsere kinder auf der lohnsteuerkarte hat? oder hat das nichts miteinander zu tun?

    ich finde den rechner echt klasse für einsteiger, die erstmal keinen plan haben:))

    danke!

    Antworten
    • Hallo Kanu,

      Vielen Dank für das Lob.
      Kinder kannst darf man nur angeben wenn Sie einem auch steuerlich zuzurechnen sind.
      In deinem Fall also nein.

      Antworten
  99. Habe den Rechner ausprobiert, Ist es üblich das die Einkommenssteuer die Hälfte meiner Einnahmen verschlingt? Von 75 000 € im Monat.
    Gibt es Steuertricks, Tipps, wie machens denn die großen Konzerne wie Siemens, BMW? Mein Hebestz liegt bei 400%.

    Antworten
  100. Hallo!

    Welcher Einkommenssteuersatz wird bei der Berechnung verwendet? Ich dachte der Höchstsatz liegt bei 42%, aber es scheit als on mit 35% gerechnet wird? Ist das korrekt?

    Danke!

    Antworten
  101. Als Anfänger habe ich meine Schwierigkeiten.
    Ich versuche das Formular zum Einkommen auszufüllen, bleibe aber auf der zweiten Seite stecken. Das Programm nimmt meine Angaben zum Jahreseinkommen nicht an und fährt nicht fort.
    Was ist zu tun?

    Antworten
  102. Hallo Admin,

    eine Frage hätte ich: Beim Punkt “Einnahmen” gibt man im Einkommensrechner den Umsatz an. Wenn ich den Mauszeiger darauf ziehe, erscheint das Erklärungsfeld: ich soll den Umsatz netto angeben. Heißt das, ich gebe den Umsatz ohne Umsatzsteuer ein, also die Summe der Rechnungsbeträge abzgl. Umsatzsteuer? Und bei den Ausgaben rechne ich nicht noch die Umsatzsteuer gegen?

    Oder habe ich es falsch verstanden?

    Vielen herzlichen Dank!

    Antworten
    • Hallo sguschonka,
      Ja betriebliche Einnahmen und Ausgaben immer netto angeben.
      Die betrieblichen Versicherungen dagegen brutto.
      Private immer Brutto angeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  103. Also der Rechner bringt nicht viel. Man ist als Freiberufler Ust-pflichtig wenn Umsatz >17500€ ist. Zwar kann man Vorsteuern abziehen, aber es schmälert das verfügbare Einkommen letztendlich gewaltig.

    Also 19% v. Umsatz vom verfügbaren Ek abziehen.

    Antworten
    • Hallo Meiner,

      betriebliche Einnahmen und Ausgaben immer netto angeben.
      Die betrieblichen Versicherungen dagegen brutto.
      Private immer Brutto angeben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  104. Hallo, habe 2 Kinder angegeben und mein Jahresumsatz liegt bei 30.000€. Wie kommt der Rechner auf einen Kinderfreibetrag von fast 15.000??! Habe ich hier einen Denkfehler, (sorry, das Thema ist Neuland für mich und ich lese die ganze Zeit, dass sich der Freibetrag kaum auswirkt) …aber nach dieser Rechnung Zahle ich mit meinen 2 Kleinen ja so gut wie keine Einkommensteuer mehr ..hmm?!

    Antworten
  105. Ich habe eine Frage zum Kindergeld und zum Kinderfreibetrag, ich blicke da nicht ganz durch. Zwei Kinder habe ich und verheiratet bin ich auch. Meine Frau ist derzeit noch in Elternzeit.
    Ich beziehe derzeit das Kindergeld und bin hauptberuflich freiberuflich unterwegs.
    Wenn ich das hier richtig verstanden habe wird hier der Kinderfreibetrag mit berücksichtigt und vom zvE abgezogen, oder?
    Wie ist das jetzt wenn ich Kindergeld erhalte, was wird denn dann abgezogen falls überhaupt?
    Ist es sinnvoll dann ohne Kinder zurechnen, da ja der Kinderfreibetrag nicht da ist und ich weis was steuerlich auf mich zukommt?
    Wer kann mir hier helfen?

    Antworten
    • Hallo Wolf,

      es gab einen kleinen Fehler in der Berechnung, der Kinderfreibetrag wurde zwar vom Einkommen zum bilden des zvE abgezogen um die Einkommensteuer zu berechnen, aber nicht wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.
      Dieses Problem ist schon seit einigen Wochen behoben. Am besten die Berechnung nochmals durchführen, falls dann noch offene Fragen sind können Sie sich gern wieder melden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  106. Hallo,

    irgend etwas stimmt mit dem Rechner nicht!

    Habe damit berechnet was als Freiberufler bleibt.
    Bin verheiratet und habe 2 Kinder.
    Wenn ich die Kinder angebe, kommen 500 Euro netto weniger raus, als ohne Kinder.

    Kann wohl nicht sein, oder?

    Gruß,

    Tobias

    Antworten
    • Hallo Tobias,

      vielen Dank dass Sie das Problem mitgeteilt haben,
      es ist mittlerweile behoben.
      Der Freibetrag wird wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  107. Hallo,

    kann es sein, das sich beim einkommensrechner für Selbständige ein Fehler eingeschlichen hat??? Der Kinderfreibetrag muss doch am Ende wieder zum Einkommen nach Steuer hinzugerechnet werden!!! Wenn ich zwei Kinder habe muss ja mehr verfügbares Einkommen vorhanden sein durch den Freibetrag…..oder nicht???

    Antworten
    • Hallo fnfykp,

      vielen Dank dass Sie das Problem mitgeteilt haben,
      es ist mittlerweile behoben.
      Der Freibetrag wird wieder zum verfügbaren Einkommen addiert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  108. Hallo Admin;)……danke für deine Erklärung aber ich hab da noch eine frage.Wenn ich das richtig kapiert habe ziehe ich vom Ergebnis(Schritt 1) die Lohnsteuer noch ab ….das Ergebnis bzw. die Differenz aus schritt 2……..wären die noch ca. zu zahlenden steuern……..korrekt??
    schritt 3( verfügbares Einkommen) hat nichts mit Rechnung zu tun oder?

    MFG

    Antworten
  109. Hallo ich habe soeben meine steuererklärung für 2010 bekommen wo ein järlicher Gewinn von 2010 13.447 Eoro ist. Nün möchte ich ca Wissen wie hoch ca die Steuer sein wird bzw was ich nachzahlen darf???

    Vielen lieben Dank

    Grüsse aus Baden württemberg

    Antworten
    • Hallo,

      ich entnehme deiner Frage dass Sie ein Nebengewerbe haben und vom Finanzamt den Bogen mit der Steuererklärung zugeschickt bekommen haben.

      Grundsätzlich kann man das mit dem Einkommensrechner gut abschätzen.

      Man gibt das Bruttoeinkommen aus der Festanstellung (erster Tab Einstellungen, Nebengewerbe JA dann die Höhe des Einkommens aus der Anstellung Brutto angeben) an, sowie den Umsatz aus dem Nebengewerbe.

      Wenn der Gewinn aus selbständiger Arbeit bereits bekannt ist, ist es ausreichend den Umsatz (des Gewerbes) anzugeben (Tab Einnahmen, Umsatz), bei Ausgaben kann man bei allen Feldern 0 angeben.

      Im Ergebnis siehst man die Einkommensteuer die insgesamt zu zahlen ist (Einkommen aus selbständiger Arbeit + Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit). Davon muss man die Lohnsteuer abziehen die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist. Die Differenz ist die Einkommensteuer die noch zu zahlen nach zuzahlen ist, somit hat hat man die ungefähre Steuernachzahlung ermittelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  110. Hilfreiche Seite! Arbeite derzeit angestellt und nebenbei freiberuflich. Der Rechner ist eine gute Hilfe bei der Entscheidungsfindung, sich komplett selbständig zu machen

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  111. Hallo,
    gute Seite. Ich nutze Sie um das verfügbare Einkommen von Selbständigen in der Unterhaltsprüfung zu ermitteln. Verbesserungsvorschlag: Druckfunktion.

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  112. Hallo, das ist ein sehr guter Rechner hier. Eine Frage habe ich dennoch:
    Wie wird der Unterhalt (bei mir sind das 3 Kinder und somit Zahlungen in Höhe von EUR 1200 mtl.) berücksichtigt?

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  113. Hallo, ich bin umsatzsteuer jahreszahler, somit zählt die umsatzsteuer als einkommen und am jahresende bei der erklärung kommt noch eine hohe einkommensteuer bei raus.ich bin ratlos

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  114. Hallo, ich bin umsatzsteuer jahreszahler, somit wird die umsatzsteuer als einkommen berechnet.Am jahresende bei der abgabe der erklärung kommt dann auch noch eine hohe einkommensteuer errechnet. Ich bin etwas ratlos.

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    • Hallo,
      das Thema Kinderfreibeträge haben wir neulich im Forum besprochen siehe hier

      Zusammengefasst verhält es sich mit den Kinderfreibeträgen so, entweder man schöpft sie aus, d.h. der steuerfreie Teil des Einkommens wird vergrößert, bzw. das zu versteuernde Einkommen wird dadurch verringert und somit sinkt die Steuerlast. Die zweite Variante ist, man verzichtet auf den Freibetrag, dafür wird das Kindergeld nicht als Einkommen gerechnet und ist damit steuerfrei.
      In der ersten Variante mit Kinderfreibetrag ist das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen. Als Faustformel lässt sich sagen dass die Verwendung des Kinderfreibetrages erst bei ca. 4000 € zVE lohnt.

      Beim Einkommensrechner gehen wir aktuell davon aus dass keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden soll und dafür das Kindergeld als steuerfreie Leistung erhalten bleibt, das ja auch in vielen Fällen die günstigere Variante ist.

      In der nächsten Version des Einkommensrechners wird diese Option Kinderfreibetrag enthalten sein.

      MfG

      Antworten
    • Hallo Maik,
      Ja, die Kosten für die KV sind steuerlich absetzbar.
      Die KV zählt zu den Vorsorgeaufwendungen, für Vorsorgeaufwendungen gilt bei Selbständigen als steuerlich absetzbarer Höchstbetrag 2800 € pro Jahr.
      Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben der Krankenversicherung und Pflegeversicherung auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- Unfall-, Haftpflicht-, Risikolebens- und vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen. Sind deine Vorsorgeaufwendungen also über 2800 € pro Jahr, dann sind die Ausgaben die darüber liegen nicht mehr steuerlich absetzbar. Das ist die Variante die beim Einkommensrechner verwendet wird.

      Das Steuerrecht sieht noch eine zweite Variante vor. Die Variante wird dann interessant wenn man mit der KV im Basistarif + Pflegeversicherung schon über den 2800 € pro Jahr liegt. Dann kann man diese vollständig steuerlich geltend machen. In dieser Variante ist zu beachten dass dann keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen mehr geltend gemacht werden können. Bei der KV kann auch nur der Basis Tarif Anteil (gesetzliche Mindestleitungen) des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden.

      Mfg

      Antworten
  115. Hallo,
    bin ganz begeistert von dem Rechner, habe dennoch eine Frage.
    Bin seit ca. 6 Mon. in eigener Praxis als Psychotherapeutin tätig. Gleichzeitig habe ich noch meinen Angestelltenjob, den ich allerdings aufgeben werde. Habe abwarten wollen, um ein wenig Sicherheit zu haben. Wie werden diese Selbständigkeit plus Festanstellung versteuert? Im Angestelltenverhältnis zahle ich ja schon automatisch meine Steuern, werde ich dort noch mal besteuert???
    Vielen Dank für eine Antwort
    Gruß, Bettina

    Antworten
    • Hallo Paula,

      wäre interessant zu wissen ob es sich bei den 2694€ Steuern um den tatsächlichen Steuerbescheid des Finanzamts handelt oder um ein Ergebnis des Einkommesrechners.

      Sollte es sich um ein Ergebnis des Einkommensrechners handeln, sind weitere Angaben nötig um das Ergebnis nachzuvollziehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      I. Marent

      Antworten
  116. Hallo,
    ich bin neu hier und finde mich in diesem Rechner ganz gut zurecht. Da ich seit 1 Jahr erst selbstständig bin und mich mit den Steuerberechnungen noch nicht gut auskenne, möchte ich mal erfragen, ob die MWST oder Ust. bei diesem Rechner auch berücksichtigt wird. Wird die Ust sofort vom Umsatz abgezogen oder muss ich sie vom reinen Gewinn (verfügbares EK) noch abziehen um den wahren Gewinn zu ermitteln? Ich danke für eine Antwort.

    drummerteo

    Antworten
  117. Hallo,
    ich bin ausländer und mit einem Deutscher verheiratet. Am Januar 2010 habe ich mich als Selbständige-Kleinunternehmer bei Finanzamt angemeldet. Ich bin bei Familie-versichert(Krankenkasse) (Familien Versicherung bei meinem Mann) und das habe ich auch nicht gewechselt, weil mein Monatlich Umsatz nicht so hoch war. Mein Mann hat von Krankenkasse einen Schreiben bekommen, dass er erwähnen muss, ob ich jetzt arbeite oder so. Deshalb waren wir heute da. Der Berater sagte, dass ich monatlich fast €900 verdiene (die Daten habe ich mitgenommen). Er hat nur meine Einnahmen gerechnet und sagte, dass es BRUTTO einkommen ist. Mein Gewerbe ist bei AMAZON.DE und beim Online HandelN hat man vieeeeeeel Porto zu zahlen. Wenn ich etwas bei Amazon für 50 EUR verkaufe, bedeutet es doch nicht, dass ich €50 eingenommen habe. Wenn ich monatlich €400 verkaufe, porto bezahle ich mindestens 200 EUR. Weil ich familien-versichert bin, sagte der berater, dass ich vielleicht jetzt €3000 nachzahlen muss, weil ich BRUTTO €900 EUR verdiene. Ich habe EINKOMMENSRECHNER benutzt: Aber ich verstehe echt nicht. Hier ist die Daten: Einnahmen (JahrlichVon Jan-bis Dez 2010, insgesammt) €9400 (ohne Porto usw), Betriebausgaben (hier habe ich Porto plus Wareneinkauf usw gerechnet) €7642, Privatausgaben (€1200 – hier habe ich miete von einem Zimmer gerechnet, weil ich ein Zimmer komplett für die Gewerbe benutze), Einkommensteuer (Bei Finanzamt) €510. Meine Frage ist, „Was ist mein Brutto Einkommen (monatlich) vor Steuer?“. Alle Daten, die ich hier eingegeben habe, ist „Jahrlich (Gesammtbetrag)“. Wenn ich richtig verstanden habe, sollte ich sogar von Finanzamt €510 zurück bekommen, weil ich monatlich nicht mehr als €200 einnahmen habe. Wenn ich jetzt aber €3000 Krankenkasse bezahlen muss,…!!! Bitte…HILFE…! Ich bin total am Boden 🙁

    Gruß,
    Monir

    Antworten
  118. Etwas habe ich vergessen zu erwähnen:
    Der Berater von DAK sagte, dass er nicht sicher ist. Er hat alle meine Daten kopiert und wollte mit seinem Kollegen darüber sprechen und später mir bescheid sagen. Also, ich kann nicht klagen, dass er gesagt hat, dass es schon entschieden ist. Der Fall ist noch offen. Er sagte, dass er Steuersachen nicht wirklich versteht. Sorry, dass ich es nicht erwähnt habe.

    Antworten
    • Hallo Steffi,

      darf ich dich ganz freundlich auf den Rechner oben drüber hinweisen, damit kannst du ausrechnen was du ungefähr an Steuern du am Ende des Jahren zahlen musst.
      Oder hast du Probleme bei der Bedienung des Rechners? Dann schildere Bitte welche Probleme du hast, entweder hier, oder im Forum oder per Mail.

      mfg

      Antworten
  119. Hallo ich habe da eine Frage ich habe 2009 mein Gewerbe angemeldet. Man sagte mir weil ich unter der Grenze von 12500 sein werde, müsste ich nur eine ausgaben einnahmen aufstellung abgeben als Erklärung. Mein Geschäft war leicht aufgebaut. ja ok ich will nichts höre in cweiß es war ein fehler! und zwar habe ich alles von zuhause aus gemacht hatte 0,00 € Ausgaben weil ja alles (PC INTERNET USW) schon vorhanden war und nicht vonmir gezahlt wurde. ich hatte keinen shop im netz sondern habe mir jediglich die bilder runtergezogen kataloge gemacht oder bei ebay eingestellt. Leider hatte ich 0,00 einnahmen. nur die paar dinge die ich für die einstelung bei ebay bezahlt habe waren meine ausgaben.ich weiße es war eine jugendsünde usw. aber das FA wil jetz eine steuererklärung von mir! Aber ich hatte ja eigentlich weder einnahmen noch ausgaben. dazu kommt das mein ehemaliger lebensgefährte nach der trennung meine unterlagen diesbezüglich einbehalten hat. (die paar kassenzettel usw.) ich kam dan in solch not das ich 1 Jahr mein gewerbe nicht abmelden konnte. aber der betrieb in der zeit schon eingestellt wurde. Jetz meine frage

    muss ich eine solche erklärung machen?

    Antworten
    • Hallo Nadine,

      in deinem Fall würde ich dir empfehlen bei deinem zuständigen Finanzamt anzurufen und dem Sachbearbeiter die Situation schildern. Oftmals liegt es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters auf eine vollständige Steuererklärung zu verzichten. Mir ist persönlich ein ähnlicher Fall bekannt, da hat sich das Finanzamt mit einem formlosen Schreiben in dem der Sachverhalt geschildert wurde und dem ausgefüllten Deckblatt (mit den persönlichen Angaben) zufrieden gegeben.

      Prinzipiell bist du aber zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, kommst du der Pflicht nicht nach, wird dein Einkommen geschätzt. Eine Schätzung wäre sicherlich zu deinem Nachteil.

      mfG

      Antworten
  120. Bin begeistert! Arbeite gerade zum 1.Mal mit Elster zusammen…mein Mann und ich sind beide selbständig. Durch den SelbständigenRechner bekomme ich endlich einen “ca.” Überblick.
    Doch es stellt sich mir die Frage. Was ist und wo ist der private Lebensunterhalt bei Elster anzugeben?

    Antworten
  121. Hallo zusammen, folgendes Problem, würde mich freuen für einen guten Rat.
    Habe dieses Jahr bis dato (DEZ2010) als selbstständiger nicht so gut verdient, etwas 8000€ Netto eingenommen. Nun steht etwas in Aussicht (etwa 25000€ Netto). Auszahlungsmöglichkeit noch in diesem Jahr DEZ/2010 oder Januar2011. Würde gerne den Betrag dieses Jahr noch erhalten, da 2011 bei mir etwas aufwärts gehen kann.

    Wenn ich den Betrag dieses Jahr noch erhalte, was kommt alles auf mich zu:
    Wie viel Einkommensteuer?
    Muss bestimmt die Krakenkasse noch nachzahlen? Wieviel wäre das?

    Viele Grüsse

    Antworten
  122. Eine Sache verstehe ich bei der Berechnung nicht. Hier kann man als selbständiger nicht angeben, dass man verheiratet ist. Z.b. bei mir, ich wäre verheiratet und die Frau verdient nichts.

    Antworten
    • Hallo Moh,

      sehr gute Anmerkung, leider bringt das Verheiratet sein dem Selbständigen im Gegensatz zum Arbeitnehmer pauschal keinen Vorteil.
      so besteht für den Partner eines Selbständigen auch nicht die Möglichkeit beispielsweise die Lohnsteuerklasse 5 zu wählen.

      mfg
      I. Marent

      PS Generell handelt es sich hier um eine Schätzung ohne Gewähr.
      PPS Solche Fragen bitte zukünftig im Forum stellen, vielen Dank im voraus.

      Antworten
  123. Ist es richtig, das die Zahl die bei verfügbares Einkommen raus kommt,
    die Grundlage für die Einkommenssteuererkärung ist? Ich möchte nämlich gerne wissen wieviel ich für Die Einkommenssteuer bei Seite legen muss ohne Überraschungen.

    Grüße

    Antworten
    • Hallo Christian,

      NEIN in der Registerkarte “verfügbares Einkommen” werden im letzten Schritt deine privaten Ausgaben abgezogen.
      Welche Steuern anfallen und wie hoch der Gewinn nach Steuern ausfällt sieht man im Ergebnis in der Registerkarte “Gewinn nach Steuern”.

      mfg
      I. Marent

      PS Generell handelt es sich hier um eine Schätzung ohne Gewähr.
      PPS Solche Fragen bitte zukünftig im Forum stellen, vielen Dank im voraus.

      Antworten
  124. muss bei der Umsatzeingabe die Mehrwertsteuer mit addiert werden (Beispiel: 5000 Umsatz plus 19% Mwst. 950 = 5950) Als ins Feld Umsatz*! 5950 ??
    Grüße

    Antworten
    • Hallo Frank,

      der Einkommensrechner ist auf Netto Angaben ausgelegt.
      Einnahmen netto,
      Ausgaben netto,
      Versicherungen brutto

      Achtung bei Versicherungen (bleiben Brutto) ist der gesamte Betrag inklusive Versicherungssteuer (19%) anzugeben.

      Beispiel:
      Kleinunternehmer nicht Umsatzsteuerausweisungsberechtigt:
      Summe Umsatz ist automatisch netto = 5000,00
      Aufwendungen für Material und co. 3000 brutto = 3000 /119 *100 = 2521,01
      Summe Versicherungen = 2000€ (brutto) bleibt.

      Der selbständige der Umsatzsteuer ausweist, muss seinen netto Umsatz ausrechnen, wie oben beschrieben.

      Ich hoffe dir mir der Ausführung geholfen zu haben.

      mit freundlichen Grüßen

      Antworten
  125. hi! Vielleicht kann mir hier jemand einen tipp geben. Ich bin Schüler an einer BOS in Bayern und erhalte 505€ Bafög sowie 198€ Halbwaisenrente montatlich. Nun gehe ich seit kurzem einer freiberuflichen Tätigkeit als Webentwickler nach. Dabei verdiene ich je nach Auftragslage im moment ca. 900€ im Monat.
    Krankenversichert bin ich, da ich Schüler bin in einer Familienversicherung und führe durch die Halbwaisenrente automatisch etwas dafür ab.
    Meine Frage ist, inwiefern berechnet sich nun meine abzuführende Einkommenssteuer mit dem “Grundgehalt” durch Bafög und HWR? Addiert sich mein gesamtes Einkommen (also mit HWR und Bafög) oder zählt nur das Einkommen welches wirklich freiberuflich erwirtschaftet wurde, also das Geld das ich auf den Rechnungen ausgestellt habe?

    ich wäre sehr dankbar für eine Antwort oder einen Tipp wie ich mich zu diesem Thema schlau machen kann!

    Grüße, Andi

    Antworten
  126. hallo nochmal,
    du sagst, dass die vorsorgeaufwendungen (€ 2.400) steuerlich berücksichtigt werden. dann müsste doch der betrag von € 2.400 von den zu versteuernden einnahmen abgezogen werden, was hier aber nicht der fall ist, wenn ich mir die aufstellung betrachte…?

    Antworten
    • Hallo Chris,
      die Kurzantwort lautet: >>> doch <<< !!! Zum Verständnis: zunächst einmal werden alle Vorsorgeaufwendungen (bu, rv, kv etc) im Ergebnis zu einem Punkt / Faktor zusammengefasst. Der steuerlich relevante Anteil wird im Ergebnis vom "zu versteuernden Einkommen" abgezogen, der Faktor ist als "steuerlich relevante Vorsorge" bezeichnet, ersichtlich in der Registerkarte "zu versteuerndes Einkommen" im Ergebnis. Der Rest ist nicht steuerlich relevant und wird in der letzten Registerkarte vom Gewinn nach Steuern abgezogen.

      Antworten
  127. hallo,
    super sache diese seite. doch wo kann man die beiträge für berufliche versorgungswerke (rente, bu) eingeben, welche meines wissens auch steuervorteile bringen?

    mfg, chris

    Antworten
    • Hallo Chris,

      in der Registerkarte “private Ausgaben” findest du die entsprechenden Felder, die Vorsorgeaufwendungen werden bis zum Höchstbetrag (ich glaube es waren 2.400 €) automatisch bei der Kalkulation steuerlich berücksichtigt.

      Antworten
  128. Supercoole Seite – echt gut gemacht!! 🙂

    Verstehe allerdings noch nicht ganz, wie die “privaten Vorsorgeaufwendungen” berechnet werden?? Könntest Du mir das virlleicht irgendwie erklären?

    Wäre superlieb. 🙂

    Liebe Grüße, Larissa

    Antworten
  129. Ich finde gar keine Eingabemöglichkeiten für die verschiedenen Steuerklassen. Ich bin freiberuflich in einem Heilberuf tätig, zahle keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer und bin in der Steuerklasse V.
    Da kann es doch nicht nur 1 Ergebnis geben, oder habe ich etwas übersehen? 🙁

    Antworten
    • Hallo Claudia,
      nein du hast nichts übersehen.
      Beim Einkommensrechner wird nur das Einkommen aus selbständiger bzw. freiberuflicher Arbeit berücksichtigt. Es wird nie so sein das wir mit dem Tool eine vollständige Steuererklärung abbilden werden, das würde den Rahmen sprengen.

      Generell gilt aber: Deine gewerbliche Einnahmen werden nicht mit deinem Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit (Festanstellung) zusammen, sondern extra besteuert.

      Jetzt drängt sich mir aber gerade die Frage auf, hast du überhaupt neben der freiberuflichen Tätigkeit noch eine Festanstellung. Falls Nein, dann ist in deinem Fall die Steuerklasse irrelevant, da du ja ausschließlich Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit beziehst.

      Antworten
  130. Der Rechner scheint eine SUPER Sache zu sein,
    kann viel bei einer Vorausschätzung, Planung u.s.w. helfen. Aber nach Eingabe der verlangten Daten -> KOMMT KEIN ERGEBNIS…..
    Warum???
    E.Windschar

    Antworten
    • Vielen Dank für das Feedback,
      schauen Sie heute Abend noch mal auf der Seite vorbei. Wir sind mit dem neuen Auftritt erst gestern online gegangen.

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