Fernsehsender als „kreativer“ Nutzer der Arbeitnehmerüberlassung – anwalt.de

Auch Herr L. war seit Jahren als Freiberufler dort tätig. Im Jahr 2000 bot man ihm an, in größerem Umfang für den Sender tätig zu werden. Voraussetzung dafür sollte sein, dass er von einem Verleiher überlassen wird. Herr L. gründete eine GmbH, holte …

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