Gemeinsames Arbeitszimmer kann nur jeweils hälftig abgesetzt werden – Juraforum.de

Gemeinsames Arbeitszimmer kann nur jeweils hälftig abgesetzt werden Münster (jur). Ehepartner können ein von beiden gemeinsam genutztes Arbeitszimmer jeweils nur zur Hälfte steuerlich geltend machen. Auch die Deckelung von 1.250 Euro pro Jahr …

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