Neben Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind auch viele Arbeitnehmer und Rentner „pflichtveranlagt“. Das heißt: Sie müssen die Einkommensteuererklärung ausfüllen und bis spätestens 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Wer 2016 …
Neben Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind auch viele Arbeitnehmer und Rentner „pflichtveranlagt“. Das heißt: Sie müssen die Einkommensteuererklärung ausfüllen und bis spätestens 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Wer 2016 …