Kein absolutes Verbot einer Ärzte-GmbH in Rheinland-Pfalz – Neue Juristische Wochenschrift

Das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz enthält kein absolutes Verbot, eine freiberufliche ärztliche Praxis in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu führen. Es sieht vielmehr die Möglichkeit vor, dass die Ärztekammern …und weitere »

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