Es geht um das Risiko, als Arbeitgeber mit dem Straftatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund von Scheinselbstständigkeit konfrontiert zu werden, wenn die Mitarbeiterschaft durch freiberufliche Ärzte und …
Es geht um das Risiko, als Arbeitgeber mit dem Straftatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund von Scheinselbstständigkeit konfrontiert zu werden, wenn die Mitarbeiterschaft durch freiberufliche Ärzte und …