Bauamt untersagt Start für Nachhilfeklasse trotz fertiger Räume – Kölnische Rundschau

Hinzu komme, dass das Nachhilfebüro im Gegensatz zur Auffassung des Vermieters keine freiberufliche Tätigkeit“ sei, sondern nach der Rechtsprechung „klar und eindeutig ein sonstiger, nicht störender Gewerbebetrieb“. Um diesen Betrieb zu genehmigen, …und weitere »

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