Aktuelle Entscheidungen: Steuern und Recht kompakt – WirtschaftsWoche

Diese greift außerdem für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen im vergangenen Jahr 8130 Euro (Ledige) oder 16 260 Euro (Verheiratete) überschritten hat. Auch Ex-Ehepartner, die Unterhalt beziehen, Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte 410 …

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