Freiberufler haftet bei mangelnder Impf-Aufklärung – Ärzte Zeitung

Das Bundesarbeitsgericht spricht den Arbeitgeber von der Haftung frei, wenn ein Angestellter nach der Impfung durch einen freiberuflichen Betriebsarzt einen Impfschaden geltend machen will. ERFURT. Ärzte, die auf Honorarbasis als Betriebsarzt tätig …

Schreibe einen Kommentar