Arbeitsecke: Büromöbel als Werbungskosten absetzen – Leipziger Volkszeitung

Bei einem Computer wird in der Regel ein beruflicher Nutzungsanteil von 50 Prozent vom Finanzamt akzeptiert, wenn glaubhaft ist, dass der Steuerzahler diesen etwa für Arbeits-E-Mails oder die Vorbereitung auf Meetings nutzt. Hat der Gegenstand nicht …und weitere »

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