Das Steuerrecht unterscheidet bei der Behandlung von sog. Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die freien Berufe werden auch die Katalogberufe genannt, weil sie in einer Liste im Einkommensteuergesetz aufgeführt werden. Allerdings reicht die bloße …
Das Steuerrecht unterscheidet bei der Behandlung von sog. Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die freien Berufe werden auch die Katalogberufe genannt, weil sie in einer Liste im Einkommensteuergesetz aufgeführt werden. Allerdings reicht die bloße …