Ausgaben doch nicht von Steuer absetzbar. Ob nun später als Freiberufler oder Angestellter unterwegs: Mediziner können die Kosten für ein Erststudium weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten absetzen. Das hat nun der Bundesfinanzhof …
Ausgaben doch nicht von Steuer absetzbar. Ob nun später als Freiberufler oder Angestellter unterwegs: Mediziner können die Kosten für ein Erststudium weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten absetzen. Das hat nun der Bundesfinanzhof …