Kinderpornos – Richter rät zu Verzicht auf „Schweinkram“ – Wochenblatt.de

ALTÖTTING. Wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften muss sich ein 65-Jähriger die nächsten drei Jahre lang untadelig führen. Außerdem muss der Freiberufler eine saftige Geldauflage bezahlen. Und er muss sich einer Therapie …

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