Steuern, Urlaub…: Diese Regeln gelten bei Nebenjobs – Frankfurter Rundschau

Kein Gewerbe müssen Freiberufler anmelden – etwa Journalisten, Übersetzer, Krankengymnasten oder Heilpraktiker. Gleiches gilt auch für Land- und Forstwirte. Sie müssten ihre Selbstständigkeit nur beim Finanzamt anmelden, sagt Hildegard Reppelmund …und weitere »

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