Kein Gewerbe müssen Freiberufler anmelden – etwa Journalisten, Übersetzer, Krankengymnasten oder Heilpraktiker. Gleiches gilt auch für Land- und Forstwirte. Sie müssten ihre Selbstständigkeit nur beim Finanzamt anmelden, sagt Hildegard Reppelmund …
Kein Gewerbe müssen Freiberufler anmelden – etwa Journalisten, Übersetzer, Krankengymnasten oder Heilpraktiker. Gleiches gilt auch für Land- und Forstwirte. Sie müssten ihre Selbstständigkeit nur beim Finanzamt anmelden, sagt Hildegard Reppelmund …