Betroffen von der Versicherungspflicht sind in erster Linie freiberuflich tätige, niedergelassene Ärzte sowie freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten. Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, müssen häufig …
Betroffen von der Versicherungspflicht sind in erster Linie freiberuflich tätige, niedergelassene Ärzte sowie freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten von angestellten Ärzten. Ärzte, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen, müssen häufig …