Strittiger Mietvertrag: BGH stärkt Mieter bei Mehrfachnutzung – Handelsblatt

KarlsruheDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern vor Kündigung gestärkt, die Teile der Wohnung für freiberufliche Arbeit nutzen. Sie genießen demzufolge den für Privatmieter geltenden besseren Kündigungsschutz, wenn die Art der …und weitere »

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