Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, ein Konto für ihre geschäftlichen Finanzen einzurichten, berichtet "Öko-Test". Eine solche Pflicht gebe es nur für Betriebe in der Rechtsform einer GmbH. Ein zweites Konto sei für …
Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, ein Konto für ihre geschäftlichen Finanzen einzurichten, berichtet "Öko-Test". Eine solche Pflicht gebe es nur für Betriebe in der Rechtsform einer GmbH. Ein zweites Konto sei für …