Rundfunkbeitrag verhältnismäßig und rechtmäßig – Juraforum.de

(jur). Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht zu beanstanden. Verfassungsrechtliche Bedenken gibt es gegen den 2013 eingeführten neuen Beitrag nicht, urteilte am Dienstag, 19. August 2014 das …und weitere »

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