BMF klärt den Begriff “Bücher führen” – Haufe.de

Unberührt von den Neuerungen bleibt die Möglichkeit der Ist-Besteuerung bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht mehr als 500.000 EUR (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG). Erfüllt ein Freiberufler diese Voraussetzungen, kann ihm die …und weitere »

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