Der Arzt als Freiberufler – und seine angestellten Ärzte – Rechtslupe

Das Finanzamt sah die Tätigkeit der GbR wegen Beschäftigung der angestellten Ärztin nicht als freiberufliche Tätigkeit der Gesellschafter an und ging deshalb von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Wie in der Vorinstanz bereits das Finanzgericht ist der …

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