Die bisherige Freigrenze von 110 Euro zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt werden, wurde in einen Freibetrag umgewandelt und alle Aufwendungen, auch die "Kosten für den …
Die bisherige Freigrenze von 110 Euro zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt werden, wurde in einen Freibetrag umgewandelt und alle Aufwendungen, auch die "Kosten für den …