Berlin (dpa/tmn) – Grundsätzlich gilt: Den Mantelbogen und die Anlage S müssen alle Selbstständigen und Freiberufler ausfüllen. Wenn die Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Jahr liegen, reicht es, eine plausible Übersicht der Einnahmen und …
Berlin (dpa/tmn) – Grundsätzlich gilt: Den Mantelbogen und die Anlage S müssen alle Selbstständigen und Freiberufler ausfüllen. Wenn die Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Jahr liegen, reicht es, eine plausible Übersicht der Einnahmen und …