München (jur). Erziehungsgelder des Jugendamts für die dauerhafte Aufnahme von Pflegekindern sind regelmäßig steuerfrei. Das kann selbst dann gelten, wenn das Geld nicht unmittelbar vom Jugendamt, sondern von einer privaten Firma ausgezahlt wird, …
München (jur). Erziehungsgelder des Jugendamts für die dauerhafte Aufnahme von Pflegekindern sind regelmäßig steuerfrei. Das kann selbst dann gelten, wenn das Geld nicht unmittelbar vom Jugendamt, sondern von einer privaten Firma ausgezahlt wird, …