Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts – DATEV eG (Pressemitteilung)

… oder aus mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen nicht begünstigtem Vermögen zu begleichen. Genügt dieses Vermögen nicht, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer betragsmäßig zu begleichen, wird die Steuer insoweit erlassen.

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