Bei Sicherungseinbehalt keine Umsatzsteuer-Vorauszahlung – Leipziger Volkszeitung

Das ändert sich nun mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes. Kleine Unternehmen, deren Vorjahres-Umsatz nicht mehr als 500 000 Euro betrug, sowie nicht bilanzierende Freiberufler sind davon nicht betroffen. Bei ihnen fällt die Umsatzsteuer seit jeher erst …und weitere »

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