Diese greift außerdem für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen im vergangenen Jahr 8130 Euro (Ledige) oder 16 260 Euro (Verheiratete) überschritten hat. Auch Ex-Ehepartner, die Unterhalt beziehen, Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte 410 …
Diese greift außerdem für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen im vergangenen Jahr 8130 Euro (Ledige) oder 16 260 Euro (Verheiratete) überschritten hat. Auch Ex-Ehepartner, die Unterhalt beziehen, Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte 410 …