Angestellte Ärzte können als Freiberufler gelten – Juraforum.de

München (jur). Stellen selbstständige Ärzte Kollegen ein, können sie dennoch als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibende gelten. Voraussetzung hierfür ist, dass der selbstständige Arzt maßgeblich die patientenbezogene Tätigkeit des angestellten …

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