Auch Steuerberater dürfen prüfen: Die Vollständigkeitserklärung nach VerpackV – DATEV eG (Pressemitteilung)

B. auch Gaststätten, Hotels, kleinere Handwerksbetriebe, Kliniken, Freizeiteinrichtungen und Freiberufler. Unternehmen, die ausschließlich B2B-Verkaufsverpackungen füllen, müssen keine Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen abgeben.

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