Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 EStG kommt nicht nur für Arbeitnehmer in Betracht, sondern gilt sinngemäß auch für Freiberufler und ehrenamtlich Tätige (auch neben Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale möglich). Voraussetzung für die …
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 EStG kommt nicht nur für Arbeitnehmer in Betracht, sondern gilt sinngemäß auch für Freiberufler und ehrenamtlich Tätige (auch neben Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale möglich). Voraussetzung für die …