Rechnungsstellung für Freiberufler

Rechnungsstellung für Freiberufler: Diese Punkte müssen im Blick behalten werden

AccountingDie Rechnungsstellung ist für den Freiberufler eine Kernaufgabe, denn durch sie erwirbt er seine Honorare, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt. Doch nicht nur deshalb ist die Rechnungsstellung wichtig. Das Finanzamt verlangt diese ebenfalls, um die Steuerschuld zu berechnen. Aus diesem Grund ist eine ordnungsgemäße Fakturierung absolut unverzichtbar. Im Detail kann man dies beispielsweise auf die-fakturierung.de nachlesen. Bei der Rechnungslegung gilt es allerdings, auf einige Punkte besonders zu achten.
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Rechnung trotz Umsatzsteuerbefreiung?
Einige Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Gesetzgeber verlangt in diesem Fall nicht, dass eine schriftliche Rechnung erstellt und versendet wird, weil diese für ihn nicht von Interesse ist. Rein aus praktischen Gründen sollte man aber auch in diesen Fällen eine schriftliche Rechnung legen, um die Buchhaltung zu entlasten. Stellt ein Freiberufler sowohl Rechnungen aus, die von der Umsatzsteuer befreit sind als auch Dokumente für Leistungen, die unter die Umsatzsteuerpflicht fallen, empfiehlt es sich, eine gesonderte Rechnungsnummer zu wählen, um die Rechnungsarten schnell sauber voneinander trennen zu können. (mehr dazu)

Die wichtigsten Rechnungsinhalte
Neben der Umsatzsteuer, die gesondert neben dem Netto-Rechnungsbetrag zentral auszuweisen ist, gehören noch einige andere Elemente zwingend auf das Dokument: Die Kopfzeile besteht aus dem Namen des Rechnungslegers, dessen Adresse sowie dessen Steuernummer. Rechts daneben ist das Datum der Rechnungsstellung zu lesen. Direkt unter den Daten des Rechnungsstellers befinden sich die des Rechnungsempfängers. Hier ist die Steuernummer nicht notwendig. Zentral auf der Rechnung sind Rechnungsnummer, Leistung inklusive Leistungsbeschreibung sowie der Netto-Betrag, die Umsatzsteuer (bzw. der Vermerk der Umsatzsteuerbefreiung) und der endgültige Rechnungsbetrag zu lesen. In einer letzten Zeile vor der Unterschrift wird zudem zumeist darum gebeten, die Rechnung bis zu einem bestimmten Termin (maximal zwei Wochen in der Zukunft) zu begleichen. Eine Rechnung bedarf einer Unterschrift. Wird sie elektronisch versandt, muss deshalb eine digitale Unterschrift zu lesen sein. Die “Form” der Rechnung kann relativ frei gestaltet werden, solange alle wesentliche Inhalte einfach zu finden sind.

Bis wann muss eine Rechnung gestellt werden?
Gängig werden Rechnungen zumeist direkt nach der erbrachten Leistung ausgestellt oder schon währenddessen. Oft vergeht bis zu diesem Zeitpunkt aber auch einiges an Zeit. Dabei sollte man jedoch wissen, dass der Gesetzgeber diesbezüglich keinen grenzenlosen Spielraum einräumt. Die Rechnung muss zwingend bis spätestens sechs Monate nach dem letzten Tag der Leistungserbringung gelegt und dem Empfänger zugestellt werden. Wer eine Rechnung auf dem Postweg verschickt, sollte dies deshalb als Einschreiben tun. Nach der allgemeinen Verkehrsanschauung gilt eine Rechnung innerhalb von zwei Tagen als durch die Post zugestellt.

Neue Optionen fuer Nebengewerbe und verheiratete

Wie bereits hier angekündigt sind nun zwei neuen Optionen verfügbar.

Nebengewerbe

Die Einstellung für Nebengewerbe bietet Ihnen die Möglichkeit das Brutto Einkommen aus Ihrer Hauptbeschäftigung in die Einkommensberechnung einfließen zu lassen.

Für verheiratete

Für verheiratete bietet der Einkommensrechner nun die Möglichkeit das Einkommen des Ehepartners anzugeben.

Weitere Funktionen die in nächsten Zeit geplant sind

  • > Exportieren / Speichern des Ergebnisses im Excel Format
  • > Rückwirkende Berechnung mit den entsprechenden Steuersätzen und Freibeträgen von 2009,2010, 2011
  • > Aktualisierung der Steuersätze und Freibeträge für 2012
  • > Detaillierte Ermittlung des Einkommens aus Nichtselbständiger Arbeit (Im Fall von Nebengewerbe und beim Einkommen des Ehepartners)
  • > Layout-Verbesserungen einige optische Unschönheiten insbesondere an der Breite der Zellen
  • > Die Ladezeit des Rechners verbessern.
  • > uvm.

Optionen in Planung..

Nebengewerbe

Es wird in Kürze die Möglichkeit bestehen die Einnahmen aus dem Hauptberuf bzw. das zu versteuernde Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit anzugeben, das wird dann bei der Berechnung der Einkommensteuer sowie der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags berücksichtigt.

Netto Felder kennzeichnen

Aktuell müssen alle Beträge, bis auf Versicherungen, netto eingegeben werden. In Zukunft wird es so sein das hinter jedem Feld brutto oder netto stehen wird. Oder man wird eine Option setzen können, ob die Angaben brutto oder netto gemacht werden. Bei Bruttoangaben wird der Nettobetrag automatisch berechnet.

Geschwindigkeit des Einkommensrechners

Die Ladezeiten des Einkommensrechners sind nicht optimal, wird demnächst etwas optimiert werden.

uvm..

Haben Sie weitere Vorschläge?

 

Der Einkommensrechner unterstützt jetzt Kinderfreibetrag und Betreuungskosten

Da es mehrfach angefragt wurde, haben wir die Option zur Angabe der Anzahl der Kinder hinzugefügt. Es wird während der Berechnung dann automatisch geprüft was günstiger ist, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Sollte am Ende bei der Berechnung nichts von Kindergeld oder Kinderfreibetrag stehen bedeutet dass, das in Ihrem Fall das Kindergeld die günstigere Variante war (das Kindergeld nicht dem Einkommen hinzuzurechnen).

Wenn Sie mehr als 0 Kinder wählen, öffnet sich noch eine weitere bis dahin verborgene Option, Betreuungskosten für Kinder. Diese Können in der Regel nur für Kinder unter 14 Jahren geltend gemacht werden, es können 75% der Kosten geltend gemacht werden, der Höchstbetrag der anrechnbaren Kosten liegt bei 4000 € pro Kind pro Jahr. Da der Steuerabzug bei entsprechend angefallenen Betreuungskosten schnell recht hoch sein kann und damit das Ergebnis beeinflusst, haben Sie die Möglichkeit Betreuungskosten für Kinder anzugeben.

Der Business-Plan – nur für Fördergelder wichtig?

Das A und O einer jeden Existenzgründung ist der Business-Plan. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen bereits bestehenden Betrieb übernimmt oder einen neuen ins Leben ruft.

Viele künftige Unternehmer sehen den Business-Plan als lästige Pflicht, wenn es darum geht, unterschiedliche Fördergelder oder Bankkredite zu beantragen. Klar, dazu ist er unerlässlich. Denn der Geldgeber will sich ein Bild davon machen, ob das Unternehmen voraussichtlich tragfähig sein wird.

Darüber gibt der sorgfältig aufgestellte Business-Plan Auskunft. Zunächst geht es um die Geschäftsidee als solche. Was macht sie einzigartig gegenüber bereits vorhandenen Betrieben der Branche? Gibt es überhaupt nennenswerte Konkurrenz? Warum ist der künftige Unternehmer gerade für diese Arbeit befähigt?

Ein weiterer Punkt ist der Kapitalbedarf. Welche Anfangsinvestitionen sind zu erwarten? Wie hoch werden die laufenden Kosten sein? Wo will man sich die Mittel beschaffen?

Und schließlich die Gewinnerwartung. Die realistisch einzuschätzen, dürfte der schwierigste Punkt bei der Erstellung des Business-Plans sein. Man sollte unbedingt eher bescheidene Ziele setzen. Denn sonst besteht die Gefahr, dass die begutachtenden Fachleute sofort misstrauisch werden. Und genau das ist nicht erwünscht.

Es ist ganz wichtig, dass sich jeder Existenzgründer mit diesen grundlegenden Fragen intensiv auseinandersetzt. Gewiss, das diese vielleicht lästige Arbeit lässt sich nicht zwischen Tür und Angel erledigen. Aber nur so ist gewährleistet, dass man einen realistischen Überblick über die künftige Situation bekommt.

Aus diesem Grund ist ganz dringend von den vorgefertigten Business-Plänen abzuraten, die man für wenig Geld im Internet erstehen kann. Denn auch Unternehmen derselben Branche sind längst nicht alle gleich – die dahinter stehenden Personen schon gar nicht.

Selbstständig, freiberuflich oder gewerblich tätig – was ist der Unterschied?

Prinzipiell lässt sich sagen: Selbstständig sind sie alle – frei nach dem Kalauer, dass sie selbst und ständig arbeiten. Dennoch gibt es selbstverständlich wesentliche Unterschiede. Aber diese Einordnung scheint auch das Finanzamt aufzugreifen, das für alle abhängig Beschäftigten die Anlage N für Nicht-Selbstständige vorsieht.

Zugleich widerspricht sich die Finanzbehörde jedoch, indem sie die Gewerbetreibenden von den Selbstständigen abgrenzt, wobei sie die Freiberufler zur zweiten Rubrik zählt.

Freiberufler profitieren von zahlreichen Vergünstigungen. Und letztlich nur aus diesem Grund ist es wichtig zu entscheiden, wer sich nun Freiberufler nennen darf und wer nicht.

Diese Berufsgruppe hat es bereits bei der Aufnahme der Tätigkeit leichter als andere: Ein Formular beim Finanzamt genügt. Außerdem ist sie von der Gewerbesteuer befreit und darf unabhängig von der Einkommenshöhe die vereinfachte Buchführung anwenden – was eine Menge an Kosten einspart.

Wer ein Gewerbe betreibt, hat meist mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren zu tun – Freiberufler dagegen sind Dienstleister auf einer höheren Ebene. Der Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes listet genau auf, welche Berufe dazu gehören. Dagegen beschreibt das  Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften von Angehörigen Freier Berufe, welche Qualifikationen Freiberufler mitbringen müssen.

Sie haben eine qualitativ hochstehende Ausbildung abgeschlossen, vielfach ein Hochschulstudium, und/ oder sind schöpferisch tätig. Ihre berufliche Tätigkeit dient dem Auftraggeber und der Allgemeinheit gleichermaßen. Das trifft in besonderem Maß auf die Heilberufe zu, ebenso auf rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Tätigkeiten, auf naturwissenschaftliche und technische Berufe sowie auf solche Aufgaben, die im  weitesten Sinne im Kulturbereich anzusiedeln sind.

Kredit für Selbstständige – ohne Hausbank möglich

Spätestens seit Basel II zieren sich die Banken ganz erheblich, Kredite an Selbstständige zu vergeben. Zu groß scheint das Ausfallrisiko zu sein. Daher gilt es, nach Alternativen zu suchen; denn schließlich kommt kein Betrieb ohne Fremdkapital aus. Das Zauberwort heißt: Kredit von privat. Dabei handelt es sich um eine durchaus seriöse Angelegenheit. Immerhin haben viele Anleger das Vertrauen in die Banken verloren und suchen selber nach interessanten Investitionsmöglichkeiten.

Beide Parteien bringt smava zusammen. Dabei handelt es sich um keine Bank, sondern lediglich um einen Vermittler – mit allerhöchsten Sicherheitsansprüchen übrigens. Ein Unternehmer (selbstverständlich darf es auch ein Konsument sein) stellt seinen Kreditwunsch online. Er nennt die Summe, die Laufzeit, die Zinsen, die er zu zahlen bereit ist, und natürlich den Verwendungszweck. Den künftigen Kreditnehmer prüft smava auf Herz und Nieren. Ausschließlich Personen mit untadeliger Bonität haben die Chance auf einen Kredit. Dafür sind keine Sicherheitsleistungen notwendig.

Jetzt kommen die möglichen Investoren ins Spiel. Jeder bei smava registrierte Anleger kann die eingestellten Kreditwünsche einsehen. Er hat demnach die Wahl, ein Projekt ganz nach seinem Geschmack zu fördern. Und er entscheidet, wie hoch der Betrag sein soll, mit dem er sich daran beteiligt.

Sobald smava genügend Anleger gefunden hat, erhält der Kreditwillige die Nachricht – und wenig später das Geld, und zwar von der Bank für Investments und Wertpapiere (biw AG) in Willich. Auf diese Weise profitieren beide Seiten: die Investoren durch ansehnliche Renditen bei höchster Sicherheit; die Unternehmer von akzeptablen Zinsen und dem zügig ausgezahlten Geldbetrag.

Wirklich hilfreicher Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de

Endlich ein Versicherungsvergleich, der den User nicht entmündigt! Einer, der nicht versucht, durch listige Fragen an die Kontaktdaten der User zu gelangen!

Auf selbstaendigen-rechner.de klickt man die gewünschte Versicherungsart an (Gesundheit, Inventar, KFZ etc.) und gibt bei personenbezogenen Versicherungen als einzige persönliche Daten Geschlecht und Geburtsjahr preis.


Ein paar Eingrenzungen und Optionen sind anzuklicken,dann machen die Versicherungsvergleichs App´s (Applikationen) auf selbstaendigen-rechner.de das, was sie sollen: Vergleichen. Genau genommen werden blitzschnell Hunderte von Tarifen überprüft, um schließlich die passenden herauszufiltern.

Das ist der wohltuende Unterschied zu anderen Versicherungsvergleichen, bei denen man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben muss, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen. Selbstaendigen-rechner.de behandelt den User als mündigen Bürger, der in aller Ruhe das eine oder andere Versicherungsunternehmen anklicken und sich so weiter informieren kann. Natürlich bietet sich hier auch die Möglichkeit zur persönlichen Beratung oder zum direkten Abschluss, ohne lästigen Versicherungsmarkler.

Diese Selbstbestimmtheit unterscheidet den Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de von den zahllosen anderen: Dort muss man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen.

Gewiss, einen kleinen Haken hat der Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de dennoch: Er ist nicht leicht zu finden. Wenn man unter Versicherungen die gewünschte Kategorie ausgewählt hat, erscheinen einige Artikel, die man „weiterlesen“ möchte. Und dann darf man sich nicht vom Button der gewünschten Beratung beeinflussen lassen. Sondern stur warten, bis sich das bescheiden kleine Feld auftut, in das man die gewünschten Optionen eintragen kann.

Die sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Wer seine Selbstständigkeit plant, hat viele Punkte zu bedenken. Dabei darf man keineswegs die eigene Absicherung außer Acht lassen.

Einige der sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler haben viele Menschen ohnehin bereits abgeschlossen. Die sind dann lediglich den geänderten Erfordernissen anzupassen.

  1. Krankenversicherung
    So die Krankenversicherung. Seit 2009 ist jeder verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Freiberufler und Selbstständige, die vorher bereits gesetzlich versichert waren, können sich dort freiwillig weiterversichern. Sonst muss es eine der vielen Privaten sein.
  2. Verdienstausfallversicherung
    Selbstständige und Freiberufler müssen zudem über eine Verdienstausfallversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn man wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Denn im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige und Freiberufler keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterbezahlt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Ganz wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – übrigens auch für Nicht-Selbstständige. Ob durch Unfall oder langwierige Erkrankung – leider passiert es schnell, dass man dauerhaft arbeitsunfähig ist und somit auch der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
  4. Betriebshaftpflichtversicherung
    Es ist selbstverständlich, dass man in seinem Betrieb jede nur denkbare Sorgfalt walten lässt. Was aber, wenn trotz allem ein Kunde zu Schaden kommt? Wir ihm vielleicht eine folgenschwere Fehlinformation liefern? In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung, die für jeden Selbstständigen und Freiberufler absolutes Muss ist.
  5. Rechtsschutzversicherung
    Und wenn es mal zu Streitigkeiten kommt? Vielleicht mit Lieferanten, mit Kunden oder anderen Vertragspartnern? Ein teurer Rechtsstreit lässt sich nicht immer vermeiden. Und selbst die Tätigkeit eines Anwalts kann viel Geld verschlingen. Daher ist jedem Selbstständigen und Freiberufler zum Abschluss einer genau abgestimmten Rechtsschutzversicherung zu raten.
  6. Inventarversicherung
    Ob man sein Unternehmen in den eigenen oder in angemieteten Räumen betreibt – alle darin befindlichen Gegenstände, vom Briefumschlag bis hin zur hochwertigen Maschine, können zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen schützt die Inventarversicherung. Sie ist in etwa vergleichbar mit der Hausratversicherung für Privatpersonen.