Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater: Dieser Personenkreis macht in aller Regel keine Bilanz, sondern eine „Einnahmenüberschussrechnung“. Bei dieser Art der Gewinnermittlung ergeben sich zwei interessante Ansatzpunkte.
Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater: Dieser Personenkreis macht in aller Regel keine Bilanz, sondern eine „Einnahmenüberschussrechnung“. Bei dieser Art der Gewinnermittlung ergeben sich zwei interessante Ansatzpunkte.