BAG: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden | Recht und Steuern … – ptext.net (Pressemitteilung)

Lässt ein Arbeitgeber in seinem Betrieb Grippeschutzimpfungen durchführen, haftet er nicht für möglicherweise auftretende Impfschäden. Das hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden. In der Winterzeit lassen sich viele Menschen gegen Grippe impf …und weitere »

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