Berufsrisiko Haftpflicht – Als Freiberufler gegen reine Vermögensschäden … – inar.de (Pressemitteilung)

Laut gesetzlicher Grundlage deckt eine reine Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden, die der Freiberufler in Ausübung seines Berufs verletzt oder zerstört. Auch Vermögensschäden, die aus einem solchen Sach- oder Personenschaden resultieren, …

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