Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den sehr wichtigen privaten Versicherungen. Sie zahlt der versicherten Person Rente, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Gerade der Personenkreis, die nach 1961 geboren sind, sind durch die gesetzliche Rentenversicherung in diesem Fall nicht mehr abgesichert. Auch für Personen, die vor 1961 geboren sind, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam sein, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung unter Umständen nicht ausreichen. Weiterhin ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freiberufler besonders wichtig. Da sie in der Regel nicht gesetzlich versichert sind, besteht für diesen Personenkreis kein Anspruch auf stattliche Erwerbsminderungsrente.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als separate Versicherung abgeschlossen werden. Oftmals ist Sie jedoch auch als Zusatzversicherung im Zusammenhang mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abschließbar.
Bei Abschluss der Versicherung müssen vom Antragsteller auch Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand beantwortet werden. Im Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst, wenn die versicherte Person gar nicht mehr erwerbsfähig ist.