Für Unternehmer, Gewerbetreibende, Handwerker und freiberuflich Tätige ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, kurz BHV, unumgänglich. Sie schützt den Versicherungsnehmer und dessen Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wobei der beanstandete Schaden durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers schuldhaft hervorgerufen worden sein muss. Der Versicherer prüft, ob und inwieweit erhobene Ersatzansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab − zur Not auch gerichtlich. Bei einem Gerichtsstreit führt dann der Versicherer den Prozess und trägt auch die daraus resultierenden Kosten. Deshalb spricht man bei Haftpflichtversicherungen auch von einem passiven Rechtsschutz.
Die Betriebshaftpflicht deckt allerdings keine Schadenersatzansprüche ab, die wegen unerfüllter Vertragsleistungen entstehen. Freiberufler oder Subunternehmer müssen verstärkt auf einen adäquaten Versicherungsschutz achten, da sie nicht wie reguläre Betriebsangehörige unter den Schutz der Betriebshaftpflicht des jeweiligen Auftraggebers fallen.