Wirklich hilfreicher Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de

Endlich ein Versicherungsvergleich, der den User nicht entmündigt! Einer, der nicht versucht, durch listige Fragen an die Kontaktdaten der User zu gelangen!

Auf selbstaendigen-rechner.de klickt man die gewünschte Versicherungsart an (Gesundheit, Inventar, KFZ etc.) und gibt bei personenbezogenen Versicherungen als einzige persönliche Daten Geschlecht und Geburtsjahr preis.


Ein paar Eingrenzungen und Optionen sind anzuklicken,dann machen die Versicherungsvergleichs App´s (Applikationen) auf selbstaendigen-rechner.de das, was sie sollen: Vergleichen. Genau genommen werden blitzschnell Hunderte von Tarifen überprüft, um schließlich die passenden herauszufiltern.

Das ist der wohltuende Unterschied zu anderen Versicherungsvergleichen, bei denen man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben muss, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen. Selbstaendigen-rechner.de behandelt den User als mündigen Bürger, der in aller Ruhe das eine oder andere Versicherungsunternehmen anklicken und sich so weiter informieren kann. Natürlich bietet sich hier auch die Möglichkeit zur persönlichen Beratung oder zum direkten Abschluss, ohne lästigen Versicherungsmarkler.

Diese Selbstbestimmtheit unterscheidet den Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de von den zahllosen anderen: Dort muss man seine Kontaktdaten und noch sehr viel mehr angeben, um wenig später den Anruf eines Vertreters oder Maklers zu bekommen.

Gewiss, einen kleinen Haken hat der Versicherungsvergleich auf selbstaendigen-rechner.de dennoch: Er ist nicht leicht zu finden. Wenn man unter Versicherungen die gewünschte Kategorie ausgewählt hat, erscheinen einige Artikel, die man „weiterlesen“ möchte. Und dann darf man sich nicht vom Button der gewünschten Beratung beeinflussen lassen. Sondern stur warten, bis sich das bescheiden kleine Feld auftut, in das man die gewünschten Optionen eintragen kann.

Die sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler

Wer seine Selbstständigkeit plant, hat viele Punkte zu bedenken. Dabei darf man keineswegs die eigene Absicherung außer Acht lassen.

Einige der sechs wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler haben viele Menschen ohnehin bereits abgeschlossen. Die sind dann lediglich den geänderten Erfordernissen anzupassen.

  1. Krankenversicherung
    So die Krankenversicherung. Seit 2009 ist jeder verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Freiberufler und Selbstständige, die vorher bereits gesetzlich versichert waren, können sich dort freiwillig weiterversichern. Sonst muss es eine der vielen Privaten sein.
  2. Verdienstausfallversicherung
    Selbstständige und Freiberufler müssen zudem über eine Verdienstausfallversicherung nachdenken. Sie springt ein, wenn man wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Denn im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige und Freiberufler keinen Arbeitgeber, der sechs Wochen lang das Gehalt weiterbezahlt.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Ganz wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – übrigens auch für Nicht-Selbstständige. Ob durch Unfall oder langwierige Erkrankung – leider passiert es schnell, dass man dauerhaft arbeitsunfähig ist und somit auch der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
  4. Betriebshaftpflichtversicherung
    Es ist selbstverständlich, dass man in seinem Betrieb jede nur denkbare Sorgfalt walten lässt. Was aber, wenn trotz allem ein Kunde zu Schaden kommt? Wir ihm vielleicht eine folgenschwere Fehlinformation liefern? In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung, die für jeden Selbstständigen und Freiberufler absolutes Muss ist.
  5. Rechtsschutzversicherung
    Und wenn es mal zu Streitigkeiten kommt? Vielleicht mit Lieferanten, mit Kunden oder anderen Vertragspartnern? Ein teurer Rechtsstreit lässt sich nicht immer vermeiden. Und selbst die Tätigkeit eines Anwalts kann viel Geld verschlingen. Daher ist jedem Selbstständigen und Freiberufler zum Abschluss einer genau abgestimmten Rechtsschutzversicherung zu raten.
  6. Inventarversicherung
    Ob man sein Unternehmen in den eigenen oder in angemieteten Räumen betreibt – alle darin befindlichen Gegenstände, vom Briefumschlag bis hin zur hochwertigen Maschine, können zu Schaden kommen. Gegen die finanziellen Folgen schützt die Inventarversicherung. Sie ist in etwa vergleichbar mit der Hausratversicherung für Privatpersonen.

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Seit dem 01.01.2009 gelten strenge Regelungen für den Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Denn seit diesem Zeitpunkt ist tatsächlich jede in Deutschland lebende Person verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutreten. Bis dahin gab es die Einkommensgrenze zur Versicherungspflicht, die sich auf den Beitritt in eine gesetzliche Versicherung bezog. Und Selbstständige sowie Freiberufler waren ohnehin von dieser Regelung ausgenommen.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler vor der Aufnahme dieser Tätigkeit bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse war, kann sich dort auch freiwillig weiterversichern. Er darf allerdings auch eine private Krankenversicherung wählen. Alle anderen müssen einer privaten Krankenversicherung beitreten.

Welche Versicherungsgruppe der Selbstständige oder der Freiberufler auch wählt: Er sollte zwingend darauf achten. dass er tatsächlich ausreichend versichert ist. Es ist bekannt, dass die Gesetzlichen nur nach einem streng limitierten Leistungskatalog bezahlen – viele medizinische Verordnungen sind dort gar nicht oder nur teilweise vertreten. Daher sollte man sich über Zusatzversicherungen Gedanken machen – ob bei einem privaten Unternehmen oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung mag dahingestellt sein.

Ein ganz wesentlicher Punkt bei Selbstständigen und Freiberuflern ist die Frage des Krankengeldes. Wer im Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, muss sich darum keine Gedanken machen: Sechs Wochen gibt es die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse mit einem (reduzierten) Betrag ein. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Selbstständiger oder ein Freiberufler keinen Arbeitgeber hat. Daher muss er die Frage nach dem Krankengeld im Vorfeld mit dem Versicherer klären: Ab wann möchte er Krankengeld beziehen? In welcher Höhe? Soll es zudem eine eigene Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte geben?

Diese Fragen muss leider jeder für sich beantworten – allgemeingültige Antworten gibt es dazu nicht.

Die Künstlersozialkasse versichert Publizisten und Künstler

Über die Künstlersozialkasse, kurz KSK, können Künstler und Publizisten Teil haben am Schutz des gesetzlichen deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 1983 besteht die KSK und behandelt ihre Schützlinge in etwa wie Arbeitnehmer. Künstler und Publizisten müssen demnach nicht wie andere Selbständige ihre kompletten Sozialabgaben selbst tragen, sondern lediglich 50 Prozent. Die andere Hälfte der Beiträge wird durch die KSK aufgestockt. Dies geschieht zum einen durch einen Zuschuss des Bundes, zum anderen durch die so genannte Künstlersozialabgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie die Leistung von Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu entrichtenden Beiträge tatsächlich sind, richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen des Versicherten.

Die KSK selbst ist keine Versicherung. Sie bietet lediglich einen besonderen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann dabei vom Versicherten selbst ausgewählt werden. Wer eine private Krankenversicherung vorzieht, hat die Möglichkeit, von der KSK einen Beitragszuschuss zu erhalten. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die KSK nichts mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun hat. Um diese muss sich der Versicherte selbst kümmern.

Wer über die KSK versichert werden kann, ist im Künstlersozialversicherungsgesetz, kurz KSVG festgehalten. Um versichert werden zu können, muss eine publizistische oder künstlerische Tätigkeit dauerhaft und mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns ausgeübt werden. Sie muss also selbstständig und erwerbsmäßig sein und darf nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Tätigkeitsschwerpunkt muss Deutschland sein.

Wer als Künstler oder Publizist auch Arbeitgeber von mehr als einem Arbeitnehmer ist, kann in der Regel nicht in die KSK. Gleiches gilt für jene Interessierte, die bestimmte Verdienstgrenzen im Jahr nicht überschreiten können. Eine Ausnahmeregelung gilt hier allerdings für Berufseinsteiger. Diese sind in den ersten drei Jahren unabhängig von ihrem Einkommen in der Regel versicherungsberechtigt.

Das früheste Versicherungsdatum ist übrigens das Datum der Antragstellung, selbst, wenn die Tätigkeit als Künstler oder Publizist schon länger ausgeübt wird. Wird der Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt, ist das früheste Datum des Versicherungsbeginns der Tag, an dem die Tätigkeit aufgenommen wird.

Welche Versicherungen Unternehmer brauchen

Die Frage nach den benötigten Versicherungen ist für Selbständige sehr wichtig. Im Schadensfall ist
die Gefahr des Verlustes der eigenen Existenz nicht zu unterschätzen. Dabei ist zu beachten, dass
der Bedarf an Versicherungen sehr stark von der persönlichen Lebenssituation und dem Gewerbe, in
dem man sich selbständig machen möchte, abhängt.
Man muss hierbei unterscheiden zwischen persönlichen und betrieblichen Risiken, die abgesichert
werden sollten. Im persönlichen Bereich ist eine Krankenversicherung sowie eine
Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Als Selbständiger ist man selbst für die
Absicherung im Krankheitsfall verantwortlich. Für den Fall dass man durch einen Unfall oder eine
Krankheit in seiner Arbeitskraft eingeschränkt wird, kann dies schnell zu finanziellen Ausfällen
führen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine unverzichtbare Absicherung um im
Falle eines Falles die Zeit bis zur Wiedererlangung der Arbeitskraft oder schlimmstenfalls bis zur
Rente überbrücken zu können.
Für eine Entscheidung welche zusätzlichen Versicherungen benötigt werden, ist es erforderlich die
persönliche Situation des Selbständigen mit einzubeziehen.
Zu den unabdingbaren betrieblichen Versicherungen gehört zunächst eine so genannte
Betriebshaftpflicht. Diese tritt für Schäden ein, die der Selbständige selbst, ein Mitarbeiter oder
durch den Betrieb selbst entstanden ist. Die Kosten hier können sehr schnell je nach Gewerbe
ungeahnte Höhen erreichen, so dass an dieser Versicherung keinesfalls gespart werden sollte.
Das Inventar der eigenen Firma sollte zusätzlich gegen Zerstörung und Verlust abgesichert werden.
Hierfür gibt es die Betriebsinhaltsversicherung.
Je nach Gewerbe kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein. Sollte zum
Beispiel der eigene Betrieb nach einem Brand oder ähnlichem für eine gewisse Zeitspanne nicht
fortgeführt werden können, ist dieser Ausfall durch die Versicherung abgedeckt.
Falls man als Selbständiger Mitarbeiter beschäftigt, sollte man auf alle Fälle auch eine
Firmenrechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen. Gerade bei Streitigkeiten vor dem
Arbeitsgericht können Anwaltskosten und Gerichtskosten sehr hoch werden.
Diese Versicherungen sind jedoch nur als Grundbaustein zu verstehen. Je nach Gewerbe und
Situation können weitere Versicherung notwendig oder sinnvoll sein.