Chef zahlt Dienstwagen – Keine Angabe als Betriebsausgaben – Berliner Morgenpost

Wer einen Wagen für seine freiberufliche Tätigkeit nutzt, kann die Aufwendungen dafür beim Finanzamt als Betriebsausgaben angeben. Das ist jedoch nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich angestellt ist und der Chef die Kosten für den …und weitere »

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