Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Wer keinen Beleg für den Kauf hat, kann pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel angeben. Bei typischer Berufskleidung lässt sich zudem noch ein Steuervorteil fürs Waschen, Trocknen, …
Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Wer keinen Beleg für den Kauf hat, kann pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel angeben. Bei typischer Berufskleidung lässt sich zudem noch ein Steuervorteil fürs Waschen, Trocknen, …