Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Eltern die umzugsbedingten Unterrichts- bzw. Nachhilfekosten für ihre Kinder bei der Steuer geltend machen können: Seit Anfang März können bis zu 1.841 Euro angesetzt werden, 39 Euro mehr als …
Angehoben wurde auch der Höchstbetrag, bis zu dem Eltern die umzugsbedingten Unterrichts- bzw. Nachhilfekosten für ihre Kinder bei der Steuer geltend machen können: Seit Anfang März können bis zu 1.841 Euro angesetzt werden, 39 Euro mehr als …