Im konkreten Fall durfte ein Unternehmensberater seinen Dienstwagen uneingeschränkt nutzen – auch in der Freizeit sowie für seine freiberufliche Tätigkeit. Sein Arbeitgeber übernahm die Kosten. Für die private Nutzung erfolgte eine Besteuerung des …
Im konkreten Fall durfte ein Unternehmensberater seinen Dienstwagen uneingeschränkt nutzen – auch in der Freizeit sowie für seine freiberufliche Tätigkeit. Sein Arbeitgeber übernahm die Kosten. Für die private Nutzung erfolgte eine Besteuerung des …