Dienstwagen teilweise auch von der Steuer absetzbar – Ostthüringer Zeitung

Im konkreten Fall durfte ein Unternehmensberater seinen Dienstwagen uneingeschränkt nutzen – auch in der Freizeit sowie für seine freiberufliche Tätigkeit. Sein Arbeitgeber übernahm die Kosten. Für die private Nutzung erfolgte eine Besteuerung des …

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