Elternzeit: Wahlfreiheit geben, Rentenlücke schließen – Suedtirol News

Für selbstständig Erwerbstätige und Freiberufler steht mit einer eigenen Durchführungsverordnung im Oktober eine Neuerung bevor: Der Höchstbeitrag wird von 3600 Euro auf 4000 Euro angehoben. Zudem gibt es wichtige Vereinfachungen: Fortan müssen …

Schreibe einen Kommentar