Darunter fällt laut Entwurf künftig ein Vermögen, das mehr als 50 Prozent «seinem Hauptzweck nach überwiegend einer originär land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit» dient. Grundsätzlich gelten die …
Darunter fällt laut Entwurf künftig ein Vermögen, das mehr als 50 Prozent «seinem Hauptzweck nach überwiegend einer originär land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit» dient. Grundsätzlich gelten die …