Finanzkrise in Zürich: Banker geizen im Bordell – Handelsblatt

Viele Huren geben sich daher als freiberufliche Masseuse aus, um Steuern zu zahlen und Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist verboten und wird mit Haft bestraft. Zuhälterei steht ebenfalls unter Strafe.

Schreibe einen Kommentar