Der Autobauer hatte sich gegen deren Klagen gewehrt und argumentiert, die beiden seien freiberufliche Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters. Das Landesarbeitsgericht folgte dem nicht: Die beiden Fachkräfte seien zwischen 2001 und 2011 bei Daimler am …
Der Autobauer hatte sich gegen deren Klagen gewehrt und argumentiert, die beiden seien freiberufliche Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters. Das Landesarbeitsgericht folgte dem nicht: Die beiden Fachkräfte seien zwischen 2001 und 2011 bei Daimler am …