Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtend, wenn das Einkommen nicht über der Versicherungsgrenze liegt. Stark vereinfacht lässt sich sagen dass im Normalfall jeder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein muss, wenn sein Bruttoarbeitslohn nicht die geltende Grenze übersteigt oder die Person, die beruflich hauptsächlich selbständig ist. Sollte keine Versicherungspflicht bestehen, so muss man sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder aber durch eine private Krankenversicherung absichern. Gerade bei Selbständigen, die eventuell älter sind oder bereits Vorerkrankungen haben, können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sehr hoch sein. Hier ist es unter Umständen aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoller sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Zudem ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weiterhin ist in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich, was auch ein Anreiz für Selbständige sein kann, sich freiwillig weiterhin gesetzlich zu versichern.
Falls ein Versicherungsnehmer zusätzlichen Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen haben möchte, besteht die Möglichkeit zusätzlich zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.