Die Tätigkeit von selbstständig tätigen Ärzten oder Ärzten in Praxisgemeinschaften werden grundsätzlich als sogenannte freiberufliche Tätigkeit qualifiziert und unterliegen damit in der Regel nicht der Gewerbesteuer. Heilberufe und heilberufsnahe …
Die Tätigkeit von selbstständig tätigen Ärzten oder Ärzten in Praxisgemeinschaften werden grundsätzlich als sogenannte freiberufliche Tätigkeit qualifiziert und unterliegen damit in der Regel nicht der Gewerbesteuer. Heilberufe und heilberufsnahe …