Gewerbesteuer in der Arztpraxis (BFH) – anwalt.de

Die Tätigkeit von selbstständig tätigen Ärzten oder Ärzten in Praxisgemeinschaften werden grundsätzlich als sogenannte freiberufliche Tätigkeit qualifiziert und unterliegen damit in der Regel nicht der Gewerbesteuer. Heilberufe und heilberufsnahe …

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