Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine der Versicherungen, die zur Absicherung des Einkommens dient. Sie sichert bestimmte Fähigkeiten der versichernden Person ab und zahlt bei Beeinträchtigung der in zwei Fähigkeitenkataloge genannten Fähigkeiten eine monatliche Rente.
Demnach liegt eine Beeinträchtigung dann vor wenn nach ärztlicher Beurteilung eine Aktivität aus dem Bereich Sehen, Hören, Hände oder Orientierung ohne Hilfsmittel über einen Zeitraum von mindestens 12 Monate nicht möglich ist. Für eine nähere Definition einer Beeinträchtigung der einzelnen Aktivitäten ist der jeweilige Fähigkeitenkatalog ausschlaggebend. Eine Beeinträchtigung liegt auch dann vor, wenn drei Aktivitäten aus dem Bereich Hören, Gehen , Treppen steigen, knien, bücken, sitzen, stehen, greifen, Arme bewegen, heben, tragen oder Auto fahren über 12 Monate ohne Hilfsmittel gemäß der näheren Spezifikation im Fähigkeitenkatalog nicht möglich ist. Der Beitrag der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel wesentlich geringer und sie ist eine Alternative für diejenigen, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden können. Gerade deshalb ist sie auch für Selbständige sehr interessant. Da sie jedoch von einer Berufsunfähigkeitsversicherung komplett unabhängig ist, ist es auch möglich Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung zu beziehen und dabei weiterhin seinen Beruf auszuüben.