Aber betrachtet man die Aufkaufregelung – von der ja zum Beispiel MVZ oder kommunal initiierte MVZ ausgenommen, also nur die freiberuflichen Praxen betroffen sind – in Verbindung mit der grundsätzlichen Öffnung von institutionellen Trägern und den …
Aber betrachtet man die Aufkaufregelung – von der ja zum Beispiel MVZ oder kommunal initiierte MVZ ausgenommen, also nur die freiberuflichen Praxen betroffen sind – in Verbindung mit der grundsätzlichen Öffnung von institutionellen Trägern und den …