Es gilt für maximal 24 Monate und verbietet Mitarbeitern, nach dem Abschied selbst als direkter Konkurrent aufzutreten (etwa als Freiberufler) oder bei einem direkten Rivalen des Arbeitgebers durchzustarten. Dieses Verbot darf jedoch nicht das …
Es gilt für maximal 24 Monate und verbietet Mitarbeitern, nach dem Abschied selbst als direkter Konkurrent aufzutreten (etwa als Freiberufler) oder bei einem direkten Rivalen des Arbeitgebers durchzustarten. Dieses Verbot darf jedoch nicht das …